Die Fuggertestamente des 16. Jahrhunderts von Georg Simnacher | II. Urkunden | ISBN 9783874373241

Die Fuggertestamente des 16. Jahrhunderts

II. Urkunden

von Georg Simnacher und Maria von Preysing
Mitwirkende
Autor / AutorinGeorg Simnacher
Autor / AutorinMaria von Preysing
Buchcover Die Fuggertestamente des 16. Jahrhunderts | Georg Simnacher | EAN 9783874373241 | ISBN 3-87437-324-X | ISBN 978-3-87437-324-1

Die Fuggertestamente des 16. Jahrhunderts

II. Urkunden

von Georg Simnacher und Maria von Preysing
Mitwirkende
Autor / AutorinGeorg Simnacher
Autor / AutorinMaria von Preysing
Diese Testamente entstanden in jenem Jahrhundert der Kaufmannsfürsten, in dem ihre Unternehmungen weltpolitisches Gewicht hatten und in dem die Kaufleute den Höhepunkt ihres Einflusses ausübten, in jenem Jahrhundert, in dem sich die Kaiser vor den Kaufleuten verneigten. In dieser Phase des Umbruchs vom Mittelalter zur frühesten Neuzeit vollzog sich ebenso ein Umbruch im Rechtsleben.
Die Fugger machten sich zu Bahnbrechern des römisch-rechtlich orientierten Testamentsrechts, das damals in Augsburg Eingang fand. Unter Nutzung der im Jahre 1512 von Kaiser Maximilian I. erlassenen Notariatsordnung wurden die Interessen der Gesellschaft (der Firma als „Offener Handelsgesellschaft“) ebenso wahrgenommen, wie auch dem Wunsch nach persönlicher Vermögensverfügung Rechnung getragen wurde. Grundlage für den Fortbestand der Firma war der Gesellschaftsvertrag unter den Fuggerbrüdern (von 1494 und von 1502) oder, später, der Vertrag zwischen Jakob Fugger dem Reichen und seinen Neffen aus dem Jahre 1513. Dessen Verbindung mit dem später errichteten Familienfideikommiß sollte zum eigentlichen „Grundgesetz“ des Hauses Fugger werden. „Familien- und erbrechtliche Motive sind also für die Lösung des Geschaftsbetriebes aus dem Privatvermögen und dem Besitz der Offenen Handelsgesellschaft maßgebend“ (Georg Simnacher). Testamente und Gesellschaftsverträge werden im Interesse - den Stamm der Fugger, ihren kaufmännischen Namen und ihren Einfluß stark zu halten - zu einer untrennbaren Einheit. Seit dem zum 20. November 1548 von Anton Fugger errichteten Familienfideikommiß werden die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zum ehernen Fuggerschen Familienerbschaftsrecht bis ins 20. Jahrhundert.
Daß die Fugger ihre Notare, darunter der berühmte Humanist und Meistersinger Johannes Spreng, stets als „öffentliche Person“ einstuften und nicht etwa nur als Zeugen, dies garantiert eine „öffentliche Stellung“ des Notars im süddeutschen Raum schon ganz am Anfang des weltlichen Notariats.
Die Texte der Testamente, hier erstmals wortgetreu wiedergegeben, bezeugen in gleicher Weise den Aufstieg der Fuggergeschlechter von Kaufleuten zu Adeligen, von Handelsmännern zu Humanisten. Aus den Testamenten werden anschauliche Angaben sichtbar über die Lebenshaltung der Familienmitglieder, über ihre Glaubenseinstellung am Umbruch von Reformation und Gegenreformation.