Das Compliance Committee als Rechtsgestalter
Die Fortentwicklung umweltvölkerrechtlicher Verträge durch nachfolgende Staatspraxis nach Art. 31 Abs. 3 WÜV aus Sicht des Grundgesetzes
von Antonia SchlichtAntonia Schlicht untersucht die Rolle von Compliance-Entscheidungen in umweltvölkerrechtlichen Vertragswerken. Sie beleuchtet, wie völkerrechtliche Verträge dadurch informell fortentwickelt werden und welche Auswirkungen dieser Sachverhalt auf das Verfassungsrecht hat. Wie kann das Verfassungsrecht mit dem modernen Völkerrecht umgehen und welche Rechtswirkung kommt den Entscheidungen der Compliance Committees zu? Die Autorin analysiert insbesondere Art. 59 GG und den Begriff der auswärtigen Gewalt. Dabei identifiziert sie „Legitimationslücken“. Abschließend werden praktische Lösungsvorschläge zur Überbrückung der identifizierten Lücken entwickelt. Antonia Schlicht schlägt für die nationale Ebene Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Organisation, der Arbeitsweise und des Zusammenwirkens aller Gewalten vor und entwickelt auch Lösungsvorschläge für die internationalen Verfahrensabläufe.