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Anwaltliche Berufsausübungsgesellschaft
von Martin HensslerZum Werk
Seit 1. August 2022 ermöglicht das Anwaltliche Berufsrecht die Gründung einer Anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft. Anwältinnen und Anwälte können sich seitdem, ggf. auch gemeinsam mit anderen Angehörigen der freien Berufe im In- und Ausland, aus Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Patentanwaltschaft, in jeglicher in der EU zulässigen Rechtsform zusammenschließen, etwa auch in einer GmbH & Co. KG. Damit einher gehen eigene Berufspflichten, z. B. für die Berufshaftpflichtversicherung, aber auch andere Compliance-Vorgaben. Diese Neuerscheinung zeigt die Chancen und Möglichkeiten für die Anwaltschaft auf. Auch das MoPeG, das zum 1.1.2024 in Kraft getreten ist, wird bereits berücksichtigt.
Vorteile auf einen Blickmit der großen BRAO-Reform zum 1.8.2022behandelt auch bereits die Auswirkungen des MoPeGneue Chancen für die Anwaltschaft durch interprofessionelle KooperationZielgruppe Für die (Patent-)Anwaltschaft, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Juristenschaft bei Versicherungen und Berufsverbänden, Richterschaft in der Anwaltsgerichtsbarkeit.
Vorteile auf einen Blickmit der großen BRAO-Reform zum 1.8.2022behandelt auch bereits die Auswirkungen des MoPeGneue Chancen für die Anwaltschaft durch interprofessionelle KooperationZielgruppe Für die (Patent-)Anwaltschaft, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Juristenschaft bei Versicherungen und Berufsverbänden, Richterschaft in der Anwaltsgerichtsbarkeit.