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Kreditwesengesetz 134. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: Amtliche Verlautbarungen: 30. September 2023, Gesetzestexte: 1. Oktober 2023
InhaltRecht des Kreditwesens (KWG, CRR, SAG, PfandBG etc.), Risikomanagement und begleitende Verordnungen und VerwaltungspraxisRecht und Praxis der GeldwäschebekämpfungRegularien des Investmentgesschäfts (KAGB, OGAW, AIFMD etc.)Kapitalmärkte, Börsenhandel und SchuldverschreibungenAufsicht über den Wertpapierhandel, Derivate, Short SellingZahlungsverkehr (ZAG. ZKG), Einlagensicherung, VerbraucherschutzBilanzierung und PrüfungenJeweils alle deutschen und EU-Rechtsquellen
Zur Ergänzungslieferung
Unter den in dieser EL enthaltenen Änderungen ist der Bereich des Meldewesens hervorzuheben. Dies betrifft die Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13) und die Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 festgelegten technischen Durchführungsstandards in Bezug auf Eigenmittel, Vermögenswertbelastungen, Liquidität und Meldungen zur Ermittlung global systemrelevanter Institute. Der Beschluss (EU) 2023/1681 der Europäischen Zentralbank vom 17. August 2023 über die Lieferung der aufsichtlichen Daten an die EZB, die von den beaufsichtigen Unternehmen den nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden, ersetzt die Vorgängerversion.
Neu in die Sammlung aufgenommen wurden u. a.:
Zielgruppe Für Banken, Sparkassen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Wertpapierhandel, Bankaufsichtsbehörden, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung.
Zielgruppe Für Banken, Sparkassen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Wertpapierhandel, Bankaufsichtsbehörden, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung.