Soziale Netzwerke im Internet im Lichte des Vertragsrechts von Magdalena Mayer | ISBN 9783415062948

Soziale Netzwerke im Internet im Lichte des Vertragsrechts

von Magdalena Mayer
Buchcover Soziale Netzwerke im Internet im Lichte des Vertragsrechts | Magdalena Mayer | EAN 9783415062948 | ISBN 3-415-06294-5 | ISBN 978-3-415-06294-8
Inhaltsverzeichnis
Leseprobe

Soziale Netzwerke im Internet im Lichte des Vertragsrechts

von Magdalena Mayer

Soziale Netzwerke im Fokus des Vertragsrechts

Dies ist das erste Fachbuch, das sich tiefergehend mit den sozialen Netzwerken im Internet aus einer vertragsrechtlichen Perspektive auseinandersetzt und das Sonderrechtsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer umfassend untersucht.

Der Netzwerk-Nutzungsvertrag

Nach einer kurzen Erläuterung der Funktionsweise sozialer Netzwerke und der Klärung zentraler Begriffe zeigt die Verfasserin, wie es zur Begründung des Netzwerk-Nutzungsvertrags zwischen Netzwerkbetreiber und Nutzer kommt.

Rechte und Pflichten

Den Schwerpunkt bildet die konkrete rechtliche Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses. Dabei ist zentrales Ergebnis der Arbeit, dass es sich bei dem Netzwerk-Nutzungsvertrag um ein entgeltliches Vertragsverhältnis handelt, bei dem das soziale Netzwerk als digitaler Inhalt im Gegenzug zur Bereitstellung der Daten und Inhalte durch die Nutzer angeboten wird. Es wird akribisch herausgearbeitet, welche Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten bestehen, und die einzelnen Leistungen werden dogmatisch und vertragstypologisch eingeordnet.

Probleme und Lösungen

Die Arbeit zeigt nicht nur bestehende Defizite auf, sondern findet auch innovative Lösungsansätze zur rechtskonformen und interessengerechten Ausgestaltung der vertraglichen Beziehung. So wird über die rein dogmatische Untersuchung hinaus stets die Praxisrelevanz der einzelnen Problemfelder dargestellt, um möglichen Konflikten vorzubeugen.

Fazit

Letztlich stellt sich heraus, dass es überwiegend keiner neuen Regelungen bedarf, sondern die bestehenden Vorschriften und Rechtsinstitute des bürgerlichen Rechts dem Phänomen bereits hinreichend gerecht werden.