Bayerische Bauordnung 2020 und 2021 im Vergleich von Johannes Schmid | Textausgabe mit Synopse, amtlicher Begründung und Vollzugshinweisen | ISBN 9783415069398

Bayerische Bauordnung 2020 und 2021 im Vergleich

Textausgabe mit Synopse, amtlicher Begründung und Vollzugshinweisen

von Johannes Schmid und Marie-Luis Wallraven-Lindl
Mitwirkende
Autor / AutorinJohannes Schmid
Autor / AutorinMarie-Luis Wallraven-Lindl
Buchcover Bayerische Bauordnung 2020 und 2021 im Vergleich | Johannes Schmid | EAN 9783415069398 | ISBN 3-415-06939-7 | ISBN 978-3-415-06939-8
Inhaltsverzeichnis
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Bayerische Bauordnung 2020 und 2021 im Vergleich

Textausgabe mit Synopse, amtlicher Begründung und Vollzugshinweisen

von Johannes Schmid und Marie-Luis Wallraven-Lindl
Mitwirkende
Autor / AutorinJohannes Schmid
Autor / AutorinMarie-Luis Wallraven-Lindl

Die neuen Änderungen der BayBO

Im »Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus« geht es primär um Änderungen in der Bayerischen Bauordnung zum 1. Februar 2021 (Gesetz vom 23. Dezember 2020; GVBl. Nr. 31/2020).

Einfacher und schneller bauen

Enthalten sind darin wesentliche Änderungen im Bauordnungsrecht, insbesondere solche, mit denen der Bau von Wohnungen vereinfacht und beschleunigt werden kann. Die Idee dahinter ist zum einen, mehr Wohnraum günstig, nachhaltig und unter Schonung von Flächen zu schaffen, indem eine höhere, dichtere Bebauung ermöglicht wird. Zum anderen die Baugenehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen, indem eine gesetzliche Genehmigungsfiktion eingeführt wird. Zudem wurde die gesetzliche Voraussetzung für eine digitale Antragstellung und Kommunikation mit den Behörden geschaffen.

Alle Änderungen auf einen Blick

Die synoptische Darstellung der BayBO 2020 und der BayBO 2021 erleichtert die Orientierung in den neuen Vorschriften.

Praktische Arbeitshilfe immer griffbereit 

Das Buch enthält:

  • den neuen Gesetzeswortlaut der BayBO,
  • die Textsynopse unter Beigabe der amtlichen Begründungen sowie
  • die ergänzend ergangenen Vollzugshinweise vom 26. Februar 2021.
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