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»Mit ihrer Dissertation hat die Verf. eine gründliche strafrechtsdogmatische und verfassungsrechtliche Kritik des § 129 a StGB vorgelegt. Sie zeigt, dass eine rechtsstaatliche Regelung der Abwehr von terroristischen Gefahren nicht durch ein primär präventiv verstandenes Strafrecht geleistet werden kann.« Dr. Katrin Gierhake, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 7/2013
»Abhandlungen wie diese wünscht man sich noch mehr – Themen für die gibt es (leider) genung.« Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, in: Journal für Juristische Zeitgeschichte, 1/2014
§ 129a StGB - Ein feindstrafrechtlicher Irrweg zur Terrorismusbekämpfung.
Kritische Analyse einer prozessualen Schlüsselnorm im materiellen Recht.
von Katrin HawickhorstKatrin Hawickhorst befasst sich mit einem der politisch und rechtswissenschaftlich umstrittensten Problemfelder des Strafrechts – dem Terrorismusstrafrecht. Sie unterzieht den § 129a StGB, der die Strafbarkeit terroristischer Vereinigungen regelt, einer umfassenden verfassungsrechtlichen und strafrechtsdogmatischen Analyse. Dabei erörtert die Autorin verschiedene sich aus dem Tatbestand der Norm sowie europarechtlichen Anforderungen ergebende Probleme. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass § 129a StGB in seiner derzeitigen Fassung verfassungswidrig und mit grundlegenden Prinzipien der deutschen Strafrechtsdogmatik unvereinbar ist.
Die Norm reiht sich dabei in eine rechtspolitische Entwicklung ein, die aktuell unter dem Stichwort »Feindstrafrecht« diskutiert wird. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit diesem Konzept geht Hawickhorst auch auf den praktischen Anwendungsbereich des § 129a StGB ein, der sich im Wesentlichen auf die – oft rechtsmißbräuchliche – Ermöglichung eingriffsintensiver Ermittlungsmaßnahmen beschränkt. Vor diesem Hintergrund kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass an der Existenz des § 129a StGB im deutschen Strafrecht nicht festgehalten werden kann, und setzt sich mit alternativen Regelungsmodellen auseinander.
Die Norm reiht sich dabei in eine rechtspolitische Entwicklung ein, die aktuell unter dem Stichwort »Feindstrafrecht« diskutiert wird. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit diesem Konzept geht Hawickhorst auch auf den praktischen Anwendungsbereich des § 129a StGB ein, der sich im Wesentlichen auf die – oft rechtsmißbräuchliche – Ermöglichung eingriffsintensiver Ermittlungsmaßnahmen beschränkt. Vor diesem Hintergrund kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass an der Existenz des § 129a StGB im deutschen Strafrecht nicht festgehalten werden kann, und setzt sich mit alternativen Regelungsmodellen auseinander.