Die Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. von Simon Röß | ISBN 9783428147656

Die Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

von Simon Röß
Buchcover Die Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. | Simon Röß | EAN 9783428147656 | ISBN 3-428-14765-0 | ISBN 978-3-428-14765-6
Beschreibung
Leseprobe
»Insgesamt hinterlässt die Arbeit, die das Thema der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks umfassend beleuchtet, hinsichtlich ihrer rechtsdogmatischen Ergebnisse einen sehr überzeugenden Eindruck. Sie hat zudem die richtige Mitte gefunden zwischen Behandlung von Grundsatzfragen und Hinwendung zu Detailfragen, die aber gleichwohl klassische Probleme des Abgabenrechts in sich bergen. Die Arbeit wird die finanzverfassungs- und rundfunkrechtliche Diskussion über die Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinaus bereichern.« Prof. Dr. Rainer Wernsmann, in: Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 144, Heft 3/2019

Die Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

von Simon Röß
Der Rundfunkbeitrag erweist sich als eine äußerst umstrittene Abgabe, die derzeit fast alle Verwaltungsgerichte befasst. Selbst die Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz haben die Diskussion nicht befrieden können. Die zentrale Frage besteht darin, ob man auch Personen ohne Empfangsgerät mit einem Rundfunkbeitrag belasten darf oder ob sich der Rundfunkbeitrag dadurch zu sehr einer – verfassungswidrigen – Steuer annähert. Die Analyse der etablierten Beiträge zeigt, dass die Rechtsprechung bisher einen großzügigen Maßstab angelegt hat und der Rundfunkbeitrag sich noch im Rahmen des gesetzgeberischen Ermessens bewegt. Dasselbe Fazit lässt sich bezüglich der Belastungsverteilung im betrieblichen Bereich ziehen. Allerdings überzeugen weder die volle Beitragspflicht für Zweitwohnungen noch die Reduktion der Befreiungstatbestände für ehemals befreite schwerbehinderte Rundfunkteilnehmer.