Arbeitsunfall und Dienstunfall. von Gerd Giesen | Zur Reichweite des Unfallschutzes von Arbeitnehmern und Beamten nach § 8 SGB VII und § 31 BeamtVG. | ISBN 9783428151066

Arbeitsunfall und Dienstunfall.

Zur Reichweite des Unfallschutzes von Arbeitnehmern und Beamten nach § 8 SGB VII und § 31 BeamtVG.

von Gerd Giesen
Buchcover Arbeitsunfall und Dienstunfall. | Gerd Giesen | EAN 9783428151066 | ISBN 3-428-15106-2 | ISBN 978-3-428-15106-6
Beschreibung
Leseprobe

»Der inhaltliche Schwerpunkt und das große Verdienst der Arbeit liegt in einer gleichsam deskriptiven – ›rechtstatsächlichen‹ – Gegenüberstellung der Rechtsprechung des BVerwG und des BSG, die Giesen insbesondere in dem ersten Kapitel seiner Dissertation leistet.[...] Wenn nun das BVerwG nach dem Befund Giesens weitgehend Einzelfallorientierter judiziert, so liegt das zum einen an der geringen Zahl der zu entscheidenden Rechtsfälle, zum anderen auch an der unterschiedlichen Rechtskultur. Zwingen, von der eigenen Rechtsprechung abzugehen bzw. sich am BSG zu orientieren, kann die Verwaltungsgerichtsbarkeit aber nichts und niemand, weil, was Giesen selbst konstatiert, Verfassungsrecht durch die aufgezeigten Divergenzen jedenfalls nicht verletzt wird. Von daher bleibt nur die Kraft des Arguments und des gut begründeten Urteils, um den Transfer eigener Interpretationen in fremde Rechtsgebiete zu gewährleisten. Giesen kommt das Verdienst zu, die Rechtsprechung zum Dienst – und Arbeitsunfall rechtstatsächlich aufgearbeitet und Divergenzen aufgezeigt zu haben, die, wie er selbst erstaunt konstatiert, bislang niemanden so recht interessiert haben.« Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink, in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Heft 13/2018
»Die Arbeit argumentiert durchweg sehr sorgfältig. Ihr kann voll zugestimmt werden. Sie trägt der zunehmenden Angleichung von Beamtenrecht einerseits und Arbeits-/Sozialversicherungsrecht andererseits durch das europäische wie auch das nationale Recht Rechnung. Man hätte sich eine intensivere Auseinandersetzung mit den doch recht unterschiedlichen Normbeständen gewünscht, wenn auch im Ergebnis die Argumente überzeugen, dass die Interpretationsspielräume so groß, andererseits die Sachprobleme so ähnlich sind, dass sich die Unterschiede in der Rechtsprechung nicht rechtfertigen lassen.« Univ.-Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, in: Deutsches Verwaltungsblatt, Heft 6/2018
»Eine vom Preis her nicht gerade wohlfeiles, aber gehaltvolles, gut lesbares Werk, welches das erfreulich hohe Niveau Freiburger Dissertationen belegt und jedem an der UV, aber auch an der Harmonisierung verwandter Rechtsgebiete schlechthin methodisch interessiertem Juristen zur Lektüre empfohlen werden kann.« Prof. Dr. Rudolf Müller, in: Das Recht der Arbeit, Heft 2/2018
»Betrachtet man die Untersuchung im Ganzen, so liegt eine sehr lesenswerte und sehr gelungene Untersuchung im Grenzbereich zwischen Unfallversicherungsrecht und Beamtenversorgungsrecht vor. Gerade auch weil das Beamtenversorgungsrecht im Hinblick auf seine wissenschaftlich-dogmatische Durchdringung leider seit langem stiefmütterlich behandelt wird, ist der Arbeit von Giesen sehr breite beamtenrechtliche Beachtung zu wünschen.« Prof. Dr. Timo Hebeler, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, Heft 7-8/2017
»Gerd Giesen hat aufgrund der extensiven Literatur- und Rechtsprechungsauswertung eine überzeugende Untersuchung vorgelegt, die durch seine umsichtige Analyse des geltenden Rechts sowie aufgrund seiner scharfsichtigen rechtspolitischen Überlegungen besticht.« Dr. Sebastian Felz, in: Die Rezensenten (Online-Portal), Ausgabe 6/2017

Arbeitsunfall und Dienstunfall.

Zur Reichweite des Unfallschutzes von Arbeitnehmern und Beamten nach § 8 SGB VII und § 31 BeamtVG.

von Gerd Giesen
Kommt es bei einer berufsbedingten Tätigkeit zu einem Unfall, so kennt das deutsche Recht seit den 1880er Jahren zwei unterschiedliche Sicherungssysteme, die an den Status des Betroffenen anknüpfen: Während der Arbeitnehmer mittels der gesetzlichen Unfallversicherung vor den Folgekosten geschützt wird, unterliegt der Beamte der Dienstunfallfürsorge. Auf der Rechtsschutzebene entscheiden im ersten Fall die Sozialgerichte, wohingegen bei letzterem die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Trotz nahezu identischer Gesetzestatbestände und einer vergleichbaren Gefährdungslage am Arbeitsplatz ist die Rechtsprechung der Sozial- und Verwaltungsgerichte nicht einheitlich. Die Arbeit nimmt eine grundlegende Gegenüberstellung der Rechtslage vor, um das Ausmaß der Divergenzen zu bestimmen. Darüber hinaus widmet sie sich der Frage, ob sich eine unterschiedliche Anerkennungspraxis rechtfertigen lässt, und plädiert im Ergebnis für eine weitgehende Maßstabsbildung anhand des Unfallversicherungsrechts.