
»Wenn nach der Entscheidung des BVerfG die Diskussion weitergehen wird, gehört diese Arbeit aber sicherlich zu dem Teil des Fundaments,
auf dem sich weiter diskutieren und denken lässt.« Prof. Dr. Ansgar Hense, in: Die Verwaltung, Band 51, Heft 3/2018
»die Lektüre lohnt sich dennoch, nicht zuletzt aufgrund der ausführlichen Darstellung der EGMR-Judikatur zum Streikrecht.« Elisabeth Brameshuber, in: Das Recht der Arbeit, Heft 4/2018
»Eine tiefründige, sorgfältige, ideenreiche und anregende Untersuchung, die über den Tag hinaus fortwirken wird.« Prof. (em.) Dr. Dr. H. c. Ulrich Battis, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 3/2018
»Endlich eine Dissertation im Beamten(verfassungs)recht, die uneinschränltes Lob verdient! Eine Dissertation, die ihr Thema methodisch überzeugend, strukturiert in der Darstellung und in anschaulicher sowie fehlerfreier Sprache (selbst Letzteres ist auch bei juristischen Dissertationen leider keine Selbstverständlichkeit mehr) umfassend und tiefgründig behandelt.« Dr. Klaus von der Weiden, in: Thüringer Verwaltungsblätter, Heft 3/2018
»Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Buch von Lauer zum STreikrecht von Beamten einen ganz hervorragenden Überblick zum Thema bietet. Seine sorgfältig begründeten Lösungsansätze werden in jedem Fall die laufende Diskussion bereichern. [...] Sein Buch ist deshlab allen Rechtswissenschaftlern, beamtenrechtlichen Praktikern in Personalabteilungen der Behörden, Gewerkschaftsfunktionären, Rechtsanwälten und Richtern, die sich mit dem Thema des Streiverbots bzw. ›Streikrechts‹ von Beamten befassen (müssen), sehr zu empfehlen.« Dr. Jörg-Michael Günther, in: Nordrhein-Westfälisches Verwaltungsblatt, Heft 3/2018
Das Recht des Beamten zum Streik.
Von den rechtshistorischen Ursprüngen des beamtenrechtlichen Streikverbots bis zu seiner völkerrechtlichen Infragestellung.
von Richard N. LauerDas übergreifende Erkenntnisinteresse dieser Arbeit gilt der Frage, wie eine Konventionskonformität des nationalen Beamtenstreikverbots mit den Vorgaben aus Art. 11 EMRK erzielt werden kann. Unter Berücksichtigung der rechtshistorischen Entwicklung des Beamtentums wird dargestellt, dass der festgestellte Völkerrechtsverstoß durch eine funktionale Konzentrierung der nationalen Beamtenschaft unter völkerrechtsfreundlicher Auslegung des Art. 33 Abs. 4 GG zu lösen ist.