Staatliche Information über lebensmittelrechtliche Beanstandungen während laufender Verfahren. von Alexander Merschmann | ISBN 9783428155583

Staatliche Information über lebensmittelrechtliche Beanstandungen während laufender Verfahren.

von Alexander Merschmann
Buchcover Staatliche Information über lebensmittelrechtliche Beanstandungen während laufender Verfahren. | Alexander Merschmann | EAN 9783428155583 | ISBN 3-428-15558-0 | ISBN 978-3-428-15558-3
Leseprobe
Beschreibung

»Für jeden, der sich im Bereich des Lebensmittelrechts mit staatlichen Informationsrechten und -pflichten beschäftigt, ist die Arbeit Merschmanns als ›Pflichtlektüre‹ ans Herz zu legen. Sie ist lesenswert und lehrreich zugleich. Mehr kann man von einer Doktorarbeit nicht verlangen.« Dr. Fiete Kalscheuer, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 7/2020
»Insgesamt verschafft die Arbeit einen umfassenden und systematischen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten, wie staatliche Stellen Informationen über lebensmittelrechtliche Beanstandungen an Dritte herausgeben können, und bereichert trotz der genannten Lücken die nicht nachlassenden Debatten um die Rechtmäßigkeit staatlicher Verlautbarungen über Rechtsverstöße mit frischen Ansätzen.« Robert Paul Simon, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 19/2019

Staatliche Information über lebensmittelrechtliche Beanstandungen während laufender Verfahren.

von Alexander Merschmann
Die Untersuchung nimmt sich der Problematik der amtlichen Informationstätigkeit bezüglich lebensmittelrechtlicher Beanstandungen während laufender Verfahren an. Zunächst legt der Autor dar, dass identifizierende amtliche Informationsakte einen Eingriff in Grund- und Konventionsrechte darstellen, weshalb sie auf einer formell-gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fußen müssen. Sodann zeigt er auf, welche Ermächtigungsgrundlagen hierfür in Betracht kommen, und erörtert, welche dieser Vorschriften sich – unter Einbeziehung der Gesetzgebungskompetenzen – konkurrenzrechtlich durchsetzen. Im Anschluss beleuchtet der Autor in materieller Hinsicht die Bedeutung der Unschuldsvermutung für derartige Informationsakte in der speziellen Situation des laufenden Verfahrens. Diese verbietet nach seiner Auffassung bei folgenorientierter Betrachtung identifizierende amtliche Informationsakte vor rechtskräftigem Verfahrensabschluss. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn eine Gesundheitsgefahr auszumachen ist.