
»Trotz der Entwicklung der Rechtsprechung nach Veröffentlichung der Arbeit büßt diese nicht an Aktualität und Relevanz ein. Die provokativen Thesen sind eine Anregung, über die Fortentwicklung der Sport(schieds-)gerichtsbarkeit im Gespräch zu bleiben. Dazu leistet der Verfasser einen
wichtigen und gelungenen Beitrag.« Marleen Krueger, in: Zeitschrift für Schiedsverfahren, 5/2019
Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders.
von Mirko WiddascheckDer Rechtsstreit der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen ihre Dopingsperre durch den Court Arbitration Sport (CAS) hat das System der internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit in die Öffentlichkeit und den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt. Entlang des bisher wenig konturierten allgemeinen Justizgewährleistungsanspruchs werden die Besonderheiten des Sportrechts und die Freiwilligkeit der Schiedsvereinbarung eingehend untersucht. Mit Blick auf den enormen Zwangsdruck im Zeitpunkt der Unterzeichnung sind die Anforderungen an die Unabhängigkeit des CAS, die Ausgestaltung der Verfahrensordnung und die Rechtsmittel besonders hoch anzusetzen; diesen Anforderungen wird die Sportschiedsgerichtsbarkeit derzeit nicht gerecht. Neben der Unfreiwilligkeit des Grundrechtsausübungsverzichts folgt daraus auch ein Schutzpflichtverstoß bei Anerkennung der Schiedsvereinbarung. Die staatliche Gewalt ist aufgerufen, der Schiedsvereinbarung zum CAS die Anerkennung zu verweigern, solange die Anforderungen nicht gewahrt werden.