
»Insgesamt behandelt Fährmanns Arbeit ein wichtiges vollzugliches Thema mit einer erfrischend liberalen Grundausrichtung. Aufgrund der zusammengetragenen Argumente bietet sein Buch freilich nicht nur für Gleichgesinnte, sondern für jeden Strafvollzugsmitarbeiter und jede Strafvollzugsmitarbeiterin eine anregende Lektüre.« Prof. Dr. Florian Knauer, in: Forum Strafvollzug, 1/2020
»Die Untersuchung kann sehr empfohlen werden, zumal sie weit über das aktuelle Thema der Außenkontakte durch Telefonieren im geschlossenen Strafvollzug hinausgeht. [...] Selten ist auch der verfassungsrechtlich gebotene Vorrang der Resozialisierung vor kurzfristiger Sicherung im Strafvollzug so klar bestimmt worden, wie in dieser Studie, mit Konsequenzen, die weit über die Telefonvorschriften und Telefonpraxis hinausweisen.« Prof. Dr. Heinz Cornel, in: Neue Kriminalpolitik, Jg. 32, 2/2020
»Gleichwohl stellt die Studie ein wichtiges Werk dar, dem vor allem in den Justizverwaltungen der Länder eine gute Aufnahme und nachhaltige Wirkung zu wünschen ist.« Prof. Dr. Michael Heghmanns, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 3/2020
Resozialisierung und Außenkontakte im geschlossenen Vollzug.
Eine kriminologische, strafvollzugs- und verfassungsrechtliche Untersuchung am Beispiel des Telefonierens.
von Jan FährmannAus der rechtlichen Untersuchung des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsprinzips folgt, dass dieses sowohl Pflichten, Ansprüche als auch Abwehrrechte der Gefangenen enthält. Die darauf aufbauende Untersuchung der Telefonnormen der Strafvollzugsgesetze ergab, dass diese teilweise verfassungswidrig sind. Die Untersuchung der Telefonpraxis zeigt, dass diese in vielen Anstalten teilweise rechtswidrig ist. Abschließend widmet sich die Arbeit in einem Ausblick der Frage, inwieweit Internetanwendungen und Mobiltelefone im Strafvollzug zugelassen werden können.