"Europäisches Ermessen" in der Netzzugangs- und Entgeltregulierung. von Tamara Kegel | Europarechtlicher Einfluss auf die Letztentscheidungsbefugnisse der Regulierungsbehörde in der Netzzugangs- und Entgeltregulierung: Eine Untersuchung im Telekommunikations- und Energiesektor vor dem europarechtlichen Hintergrund. | ISBN 9783428182480

"Europäisches Ermessen" in der Netzzugangs- und Entgeltregulierung.

Europarechtlicher Einfluss auf die Letztentscheidungsbefugnisse der Regulierungsbehörde in der Netzzugangs- und Entgeltregulierung: Eine Untersuchung im Telekommunikations- und Energiesektor vor dem europarechtlichen Hintergrund.

von Tamara Kegel
Buchcover "Europäisches Ermessen" in der Netzzugangs- und Entgeltregulierung. | Tamara Kegel | EAN 9783428182480 | ISBN 3-428-18248-0 | ISBN 978-3-428-18248-0
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Beschreibung

"Europäisches Ermessen" in der Netzzugangs- und Entgeltregulierung.

Europarechtlicher Einfluss auf die Letztentscheidungsbefugnisse der Regulierungsbehörde in der Netzzugangs- und Entgeltregulierung: Eine Untersuchung im Telekommunikations- und Energiesektor vor dem europarechtlichen Hintergrund.

von Tamara Kegel
Die Arbeit behandelt im Kern die verwaltungsrechtliche Ermessensdogmatik und eröffnet vor dem Hintergrund des Europarechts einen neuen Blick auf mögliche Letztentscheidungsbefugnisse der Verwaltung im Telekommunikations- und Energierecht. Sie besteht aus einer Einleitung und fünf Hauptteilen. Dabei wird untersucht, ob das Unionsrecht Letztentscheidungsbefugnisse der Regulierungsbehörde zwingend vorschreibt und wie dies verfassungsrechtlich zu bewerten ist.
Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass sich keine allgemeingültigen Aussagen über die unionsrechtlichen Auswirkungen treffen lassen. Dennoch kann sich in bestimmten Konstellationen aus dem Unionsrecht ein Spielraum der Behörde ergeben und die gerichtliche Kontrolldichte durch den Effektivitätsgrundsatz eingeschränkt werden. Dabei spielt die konkrete Ausgestaltung des Verwaltungsverbundes eine zentrale Rolle. Die herausgearbeiteten Letztentscheidungsbefugnisse stehen dabei noch im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben.