Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz. von Achim Schulz-Arenstorff | Eine rechtssoziologische Evaluationsstudie zur Feststellung der Effektivität des Rechtsschutzes bei hinreichendem Tatverdacht der Rechtsbeugung. | ISBN 9783428183180

Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz.

Eine rechtssoziologische Evaluationsstudie zur Feststellung der Effektivität des Rechtsschutzes bei hinreichendem Tatverdacht der Rechtsbeugung.

von Achim Schulz-Arenstorff
Buchcover Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz. | Achim Schulz-Arenstorff | EAN 9783428183180 | ISBN 3-428-18318-5 | ISBN 978-3-428-18318-0
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Beschreibung

Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz.

Eine rechtssoziologische Evaluationsstudie zur Feststellung der Effektivität des Rechtsschutzes bei hinreichendem Tatverdacht der Rechtsbeugung.

von Achim Schulz-Arenstorff
Gegenstand dieser Evaluationsstudie ist die Rechtswirklichkeit der richterlichen Entscheidungsfindung in ihrer Fehleranfälligkeit aus rechtssoziologischer Sicht. Sie ist gerichtet auf die Feststellung der Effektivität des Rechtsschutzes, den die außerordentlichen Rechtsbehelfe der ZPO und StPO den Prozessparteien zur Abwehr judikativen Unrechts in letztinstanzlichen Zivilurteilen bieten. Dabei unternimmt es der Autor, im Wege der Gesetzesevaluation die These zu verifizieren, dass die Ziele, die der Gesetzgeber bei der Implementierung der Verfahrensnormen zu diesen Rechtsbehelfen verfolgte, infolge nicht zweckentsprechender Anwendung sowie mangels Akzeptanz seitens der Richterschaft letztlich verfehlt wurden. Beobachtet und beschrieben werden in Anwendung der sozialwissenschaftlichen Methoden insbesondere die Vorgänge bei der instanzinternen Selbstkontrolle der Richter nach § 321a ZPO im Falle des Vorwurfs entscheidungserheblicher Gehörsverletzung, das staatsanwaltliche Entscheidungsverhalten nach Eingang von Strafanzeigen gegen Richter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung sowie die Reaktion der Oberlandesgerichte auf den danach meist nötigen Klageerzwingungsantrag nach § 172 II 1 StPO. Als Ergebnis der Studie wird ein Vorschlag zur Reform der Strafvorschrift des § 339 StGB unterbreitet und die Einführung eines Qualitätsbeauftragten angeregt.