Die Wahrnehmung der Gemeinwohlbelange durch Private unter besonderer Berücksichtigung des Energiesektors. von Leo Koltsoff | ISBN 9783428184774

Die Wahrnehmung der Gemeinwohlbelange durch Private unter besonderer Berücksichtigung des Energiesektors.

von Leo Koltsoff
Buchcover Die Wahrnehmung der Gemeinwohlbelange durch Private unter besonderer Berücksichtigung des Energiesektors. | Leo Koltsoff | EAN 9783428184774 | ISBN 3-428-18477-7 | ISBN 978-3-428-18477-4
Beschreibung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis 1
»Für jeden, der sich mit Netzplanungen beschäftigt, ist die Arbeit deshalb ein Muss. Das gilt auch dann, wenn man, wie hier angedeutet, nicht immer ganz sicher sein kann, ob die Regulierung der Energienetze tatsächlich dem Gemeinwohl oder möglicherweise der Disziplinierung der Netzmonopolisten geschuldet ist.« Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, in: EWeRK – Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e. V., Heft 3/2022

Die Wahrnehmung der Gemeinwohlbelange durch Private unter besonderer Berücksichtigung des Energiesektors.

von Leo Koltsoff
Die Energieversorgung ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen klimapolitischen Herausforderungen von essenzieller Bedeutung. Die Frage der Verteilung der Aufgabenwahrnehmung zwischen Staat und Gesellschaft – sowohl allgemein als auch insbesondere in der Energiewirtschaft – ist eine solche, welche die Wissenschaft seit langem beschäftigt. In Anbetracht dessen, widmet sich diese Untersuchung der Folgefrage danach, wie Private an das Gemeinwohl gebunden werden, wenn sie Gemeinwohlbelange im Energiesektor wahrnehmen. Die Regulierung ist ein zentrales Instrument zur Gemeinwohlbindung privater Tätigkeit, woraus sich hier die Fragestellung ergibt, die dahingeht, die Gemeinwohlbindungen im Energierecht zu analysieren, denkbare Optimierungsoptionen (u. a. einer weiteren Einbindung von Privaten in die Aufgabenerfüllung) aufzuzeigen, sowie zu analysieren, ob der aktuelle Regulierungsrahmen zur Sicherung der Aufgabenerfüllung durch Private im Sinne einer Gemeinwohlverwirklichung geeignet ist.