
»Brevi manu, Bächer legt eine umfassende, in ihren Ergebnissen sehr beachtliche und durchgängig lesenswerte kriminalwissenschaftliche und, jedenfalls mit Blick auf die beiden ersten Jahre nach der Einführung des § 127 StGB, eine erste tatbestandlich ›dogmatisch-evaluative‹ Arbeit vor, zu der man ihr nur gratulieren kann.« Dr. Holger Plank, in: Die Polizei, 8/2024
Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Betreibers einer Plattform im Darknet.
von Theresa BächerDie Arbeit widmet sich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Betreibers einer Plattform im Darknet. Ausgehend von der Frage nach der Relevanz der telemedienrechtlichen Verantwortlichkeitsvorschriften fokussieren die Ausführungen schwerpunktmäßig die Strafbarkeit des Betreibens einer gezielt auf die Straftatbegehung der Nutzer ausgerichteten Darknet-Plattform. Die Abhandlung zeigt auf, dass bereits vor Einführung von § 127 StGB n. F. (»Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet«) zum 1. Oktober 2021 eine Bestrafung des Betreibers als Täter beziehungsweise Teilnehmer möglich war. Nach eingehender Analyse der neuen Strafvorschrift gelangt die Arbeit unter anderem zu dem Ergebnis, dass § 127 StGB n. F. die Strafbarkeit in nicht unbedenklicher Weise vorverlagert. Abschließend wird die Verantwortlichkeit des Betreibers einer legalen Plattform betrachtet, sofern diese im Einzelfall von Nutzern zur Straftatbegehung missbraucht wird.