Liquide Aktien.
Übernahmerechtliche Tauschangebote und die Liquidität von Tauschaktien i.S.v. § 31 Abs. 2 S. 1 WpÜG im Lichte des Biofrontera-Beschlusses.
von Arne le DandeckDie Liquidität von Tauschaktien i. S. v. § 31 Abs. 2 S. 1 WpÜG ist von großer praktischer Bedeutung. Dies zeigt der Biofrontera-Beschluss wie durch ein Brennglas. Die Frage, wie genau die Liquidität zu bestimmen ist, ist seit jeher und nach wie vor umstritten. Diese Auslegungsfrage steht im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit. Unter Rückgriff auf die einschlägigen Auslegungsmethoden gelangt sie zu folgendem Ergebnis: Die zukünftige Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes ist für die Liquidität entscheidend, welche im Einzelfall zu prüfen ist. Diese minimiert das Auftreten handelsinduzierter Preisveränderungen. Darüber hinaus verfolgt diese Arbeit einen holistischen Ansatz: Dazu werden die Kriterien, die auf eine ausreichende Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes schließen lassen, untersucht und in das für die Praxis relevante Gestattungsverfahren der BaFin eingebettet.