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Das Menschenbild im Verfassungsstaat.
von Peter HäberleZwei Jahre nach dem Erscheinen der mittlerweile vergriffenen Dritten Auflage (2005) wurde diese Vierte, aktualisierte und erweiterte Auflage möglich. Hatte der Verfasser in seiner Theorie zur „Rezensierten Verfassungsrechtswissenschaft“ (1982) noch davon gesprochen, dass den Rezensenten der „erste Zugriff“ und damit eine besondere Verantwortung für die Rezeption eines wissenschaftlichen Werkes zukommen, so ist das bei kurz hintereinander folgenden Neuauflagen anders: Ein offenbar erfolgreiches Büchlein kann in einem Fall die Rezensionen zeitlich „überholen“.
Das Büchlein ist ein Wachstumsring zu anderen Werken des Verfassers, etwa der Studie „Nationalhymnen als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates“ (2007), und auch ein Element der „Europäischen Verfassungslehre“ (5. Aufl. 2007). Das Ganze wird grundiert von den Theoriemöglichkeiten einer „Verfassungslehre als Kulturwissenschaft“ (1982/1998) und inspiriert durch das konstitutionelle Utopiequantum des Verfassungsstaates, auch des Völkerrechts als konstitutionellem Menschheitsrecht.
Im Ganzen dürfen die Grundlinien der drei Vorauflagen beibehalten werden. Vor allem sei die These von der Trias „Menschenbild, Volksbild und Staatsbild“ bekräftigt. Die Weltbild-Frage kommt hinzu. Der Streit um einen „Gottesbezug“ in der Europäischen Verfassung, die „Gretchenfrage“ bzw. das in Frage stehende „Gottesbild“ bestätigen die hohe Relevanz der vom Verfasser vorgeschlagenen „Bilderphilosophie“. Auch die Judikatur des BVerfG bedient sich erneut der Bilderphilosophie, wenn auch eher im „Kleinen“.
Die in den letzten zwei Jahren erfolgten Entwicklungen in der Wirklichkeit (etwa in der politischen Diskussion um Parteiprogramme), in Gestalt der Wissenschaften, in den durch Kulturvergleichung erfassten neuen Textstufen von geschriebenen Verfassungen, in der Verfassungsrechtslehre und der Judikatur sowie in aktuellen Brennpunkten (etwa beim m. E. absoluten, abwägungsresistenten Folterverbot) sind in Gestalt von fünf Problembereichen aufgearbeitet.
Über den Autor:
Pressestimme zur 2. Auflage:
Pressestimme zur 3. Auflage:
Das Büchlein ist ein Wachstumsring zu anderen Werken des Verfassers, etwa der Studie „Nationalhymnen als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates“ (2007), und auch ein Element der „Europäischen Verfassungslehre“ (5. Aufl. 2007). Das Ganze wird grundiert von den Theoriemöglichkeiten einer „Verfassungslehre als Kulturwissenschaft“ (1982/1998) und inspiriert durch das konstitutionelle Utopiequantum des Verfassungsstaates, auch des Völkerrechts als konstitutionellem Menschheitsrecht.
Im Ganzen dürfen die Grundlinien der drei Vorauflagen beibehalten werden. Vor allem sei die These von der Trias „Menschenbild, Volksbild und Staatsbild“ bekräftigt. Die Weltbild-Frage kommt hinzu. Der Streit um einen „Gottesbezug“ in der Europäischen Verfassung, die „Gretchenfrage“ bzw. das in Frage stehende „Gottesbild“ bestätigen die hohe Relevanz der vom Verfasser vorgeschlagenen „Bilderphilosophie“. Auch die Judikatur des BVerfG bedient sich erneut der Bilderphilosophie, wenn auch eher im „Kleinen“.
Die in den letzten zwei Jahren erfolgten Entwicklungen in der Wirklichkeit (etwa in der politischen Diskussion um Parteiprogramme), in Gestalt der Wissenschaften, in den durch Kulturvergleichung erfassten neuen Textstufen von geschriebenen Verfassungen, in der Verfassungsrechtslehre und der Judikatur sowie in aktuellen Brennpunkten (etwa beim m. E. absoluten, abwägungsresistenten Folterverbot) sind in Gestalt von fünf Problembereichen aufgearbeitet.
Über den Autor:
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