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MuSchG - BEEG
Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - Kommentar
von Dirk Bieresborn, herausgegeben von Elke RoosAm 01.01.2017 tritt das neue Mutterschutzgesetz mit grundlegenden Neuerungen in Kraft. Die bisherigen Regelungen zum Mutterschutz stammen größtenteils aus dem Jahr 1952. Seither hat sich die Arbeitswelt grundlegend gewandelt. Heute stellt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Herausforderung dar, der sich Unternehmen, Arbeitnehmer und Tarifvertragspartner stellen müssen.
Das verändert die Reform des MuSchG:
Das verändert die Reform des MuSchG:
- Die bisherige Reihenfolge der Vorschriften im Mutterschutzgesetz ändert sich in weiten Bereichen. Die Vorschriften werden neu und besser strukturiert.
- Schutzfristen werden erhöht.
- Schülerinnen und Studentinnen werden in den Mutterschutz einbezogen.
- Ein einheitliches Gesundheitsschutzniveau mit weitgehend berufsgruppenunabhängigen Strukturen wird angestrebt.
- Vorschriften aus dem Arbeitsschutzrecht fließen in das Mutterschutzrecht ein.