×
Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden
Machen Sie sich fit für die Zukunft – mit Photovoltaik!
von Nina Mag. Gasser-Koneczny und weiterenDie neue EU-Notfallverordnung regelt, dass Genehmigungsverfahren für Photovoltaik-Dachanlagen nicht länger als drei Monate dauern dürfen. Bei PV-Anlagen bis 50 kW gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die zuständige Behörde binnen eines Monats auf den Antrag nicht geantwortet hat. Zudem gelten seit Anfang 2023 – aufgrund der EAG-Änderungen – Vereinfachungen bei der Förderung von PV-Anlagen und mehrere Bundesländer haben neue Förderrichtlinien in Kraft gesetzt!
Damit Sie Ihre Kunden optimal beraten können, unterstützen wir Sie mit dieser neuen Arbeitshilfe zu rechtlichen Vorgaben, Fördermöglichkeiten und Behördenmanagement.
Ihre Vorteile:
Damit Sie Ihre Kunden optimal beraten können, unterstützen wir Sie mit dieser neuen Arbeitshilfe zu rechtlichen Vorgaben, Fördermöglichkeiten und Behördenmanagement.
Ihre Vorteile: