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Brandschutzbeauftragte
Schulung und Unterweisung im Brandschutz
Brandschutz-Unterweisungen verpflichtend vorgeschrieben!
von Brigitte-Cornelia Mag. Eder und weiterenWie Sie wissen, verpflichtet Sie das ASchG dazu, regelmäßig Unterweisungen zu den Themen Brandvorbeugung, Löscheinrichtungen und das Verhalten im Brandfall durchzuführen.
Mit korrekt durchgeführten Unterweisungen vermeiden Sie nicht nur weitreichende Haftungsrisiken, sondern Sie schützen auch alle MitarbeiterInnen und wenden wirtschaftlichen Schaden von Ihrem Unternehmen ab.
Selbstverständlich müssen Sie auch laufend neue gesetzliche Anforderungen an Ihre Unterweisungen berücksichtigen. So muss zum Beispiel auch die neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 korrekt vermittelt werden.
Doch im Tagesgeschäft bleibt oft kaum Zeit, alle Unterweisungsinhalte zu erfassen und stets aktuelle Unterlagen zu erstellen. Damit Sie mit geringem Aufwand rechtskonforme Schulungsunterlagen zur Hand haben, unterstützt Sie die vielfach bewährte Arbeitshilfe „Schulung und Unterweisung im Brandschutz“.
Ihre Vorteile:
Mit korrekt durchgeführten Unterweisungen vermeiden Sie nicht nur weitreichende Haftungsrisiken, sondern Sie schützen auch alle MitarbeiterInnen und wenden wirtschaftlichen Schaden von Ihrem Unternehmen ab.
Selbstverständlich müssen Sie auch laufend neue gesetzliche Anforderungen an Ihre Unterweisungen berücksichtigen. So muss zum Beispiel auch die neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 korrekt vermittelt werden.
Doch im Tagesgeschäft bleibt oft kaum Zeit, alle Unterweisungsinhalte zu erfassen und stets aktuelle Unterlagen zu erstellen. Damit Sie mit geringem Aufwand rechtskonforme Schulungsunterlagen zur Hand haben, unterstützt Sie die vielfach bewährte Arbeitshilfe „Schulung und Unterweisung im Brandschutz“.
Ihre Vorteile: