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Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG)
ist das Ergebnis der größten Reform des deutschen Kulturgüterrechts. Das KGSG fasst mehrere Gesetze zusammen, setzt die EU-Kulturgüterrückgaberichtlinie um und verändert die Umsetzungsmodalitäten der UNESCO-Konvention von 1970.
Der NomosKommentar bietet eine umfassende, detailgenaue und ausgewogene Analyse des Gesetzes – unter Berücksichtigung der seit 2016 vorgenommenen Gesetzesänderungen und der neuen EU-Einfuhrverordnung von 2019. In wissenschaftlicher und dennoch praxisorientierter Herangehensweise sowie unter Diskussion strittiger Punkte werden alle Aspekte des Kulturgutschutzes kommentiert:
Herausgegeben wird der NomosKommentar von im Kulturgüterrecht anerkannten Wissenschaftlern, die als unabhängige Experten vom Deutschen Bundestag während des Gesetzgebungsverfahrens hinzugezogen wurden. Im Verbund mit einer Autorenschaft aus Wissenschaft und Praxis garantiert der Kommentar Ausgewogenheit und höchstes wissenschaftliches Niveau. Er richtet sich an alle mit Kulturgüterrechtsfragen befassten Bundes- und Landesbehörden, Rechtsanwälte, Richter, Kunstrechtsachverständige und Wissenschaftler.
Der NomosKommentar bietet eine umfassende, detailgenaue und ausgewogene Analyse des Gesetzes – unter Berücksichtigung der seit 2016 vorgenommenen Gesetzesänderungen und der neuen EU-Einfuhrverordnung von 2019. In wissenschaftlicher und dennoch praxisorientierter Herangehensweise sowie unter Diskussion strittiger Punkte werden alle Aspekte des Kulturgutschutzes kommentiert:
- der Abwanderungsschutz für nationales Kulturgut,
- die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
- der Handel mit Kulturgütern,
- die Pflichten bei ihrem Inverkehrbringen,
- die Rückgabe illegal ein- bzw. ausgeführten Kulturguts,
- der internationale Leihverkehr und
- die Strafvorschriften.
Herausgegeben wird der NomosKommentar von im Kulturgüterrecht anerkannten Wissenschaftlern, die als unabhängige Experten vom Deutschen Bundestag während des Gesetzgebungsverfahrens hinzugezogen wurden. Im Verbund mit einer Autorenschaft aus Wissenschaft und Praxis garantiert der Kommentar Ausgewogenheit und höchstes wissenschaftliches Niveau. Er richtet sich an alle mit Kulturgüterrechtsfragen befassten Bundes- und Landesbehörden, Rechtsanwälte, Richter, Kunstrechtsachverständige und Wissenschaftler.