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Das Börsengesetz wurde auf den 1. Mai 2013 in wesentlichen Teilen geändert. Die Änderungen betreffen die Bereiche des Insiderverbots und der Marktmanipulation, aber auch das Offenlegungsrecht. Des Weiteren sind viele Bestimmungen des Übernahmerechts erneuert worden. Die Autoren haben daher eine völlige Überarbeitung ihres Standardwerks zu den öffentlichen Kaufangeboten als unumgänglich erachtet und das Werk auf den neuesten Stand gebracht. Beibehalten wurden die auf Transaktionsabläufe bezogene Darstellung sowie die Erläuterung der Angebotsdokumente mit konkreten Textbeispielen