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Deutsche Kodierrichtlinien
Allgemeine und spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren Version 2014
Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK gGmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKG) für das Jahr 2014 angepasst.
Die umfassende Überarbeitung dient der Verschlankung der Kodierrichtlinien im Sinne einer Beschränkung auf die ausdrücklich durch die DKR zu regelnden Sachverhalte. Die Änderungen gegenüber der Vorauflage sind mit einem seitlichen Randstrich gekennzeichnet.
Verkaufsargumente:
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