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Fachärzte im stationären Bereich
Deutsche Kodierrichtlinien 2020
Allgemeine und spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren
Aktuelle Richtlinien für die DRG-Verschlüsselung im stationären Bereich
Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK gGmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKG) für das Jahr 2020 angepasst.
Die umfassende Überarbeitung dient der Verschlankung der Kodierrichtlinien im Sinne einer Beschränkung auf
die ausdrücklich durch die DKR zu regelnden Sachverhalte. Die Änderungen gegenüber der Vorauflage sind
mit einem seitlichen Randstrich gekennzeichnet.
Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
Folgende Anpassungen wurden vorgenommen: