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Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung
Beurteilungskriterien
Die praktische Umsetzung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe hinsichtlich der Fahreignung bedeutet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie zur Gleichbehandlung und Einzelfallgerechtigkeit in der Fahreignungsbegutachtung. Um diesen Zielen gerecht zu werden, sind 2005 erstmals die Beurteilungskriterien von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) veröffentlicht worden.
Seit der dritten Auflage der Beurteilungskriterien (2013) haben sich in den relevanten fachlichen Grundlagen, in der wissenschaftlichen Diskussion und in der Rechtsprechung eine Vielzahl von Entwicklungen ergeben. Auch aus der ärztlichen, psychologischen, toxikologischen und verwaltungsrechtlichen Praxis sind wertvolle Anregungen und Hinweise hinzugekommen. Insbesondere waren im Zuge der 4. Auflage zu berücksichtigen:
Seit der dritten Auflage der Beurteilungskriterien (2013) haben sich in den relevanten fachlichen Grundlagen, in der wissenschaftlichen Diskussion und in der Rechtsprechung eine Vielzahl von Entwicklungen ergeben. Auch aus der ärztlichen, psychologischen, toxikologischen und verwaltungsrechtlichen Praxis sind wertvolle Anregungen und Hinweise hinzugekommen. Insbesondere waren im Zuge der 4. Auflage zu berücksichtigen:
- wichtige Impulse aus den Diskussionen von Expertengruppen zu Dauermedikation sowie Alkohol-/Drogen- und Arzneimittelmissbrauch sowie überarbeitete und neue S3-Leitlinien in diesen Bereichen,
- die neue Sichtweise des DSM-5® auf substanzbezogene Störungen mit dem Wegfall der diagnostischen Kategorie „Substanzmissbrauch“ (grundsätzliche Anpassung der A- und D-Hypothesen),
- die aktuelle Rechtsprechung zum Trennverhalten bei Cannabiskonsumenten,
- die Einordnung neuer Risikophänomene bei Verkehrsauffälligen, wie Rasern und Posern, in die Struktur der V-Kriterien. Berücksichtigung von mangelnder Impulskontrolle und aggressivem Verhalten neben den verschiedenen Graden von Anpassungsproblemen.
- Neu aufgenommen wurden auch Eignungsaspekte einer Dauermedikation mit fahrsicherheitsrelevanten Arzneimitteln sowie die spezifischen Folgen von Medikamentenmissbrauch oder Arzneimittelabhängigkeit (neue M-Kriterien).