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Der kompakte Praxiskommentar „Landeskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz“ ist die Informationsgrundlage mit leicht verständlichen und präzisen Ausführungen zum Thema und unverzichtbar als wertvolle Orientierungs- und Arbeitshilfe.
Das LKG beruht auf der Kompetenz der Länder, das Krankenhauswesen zu regeln. Mit der Kommentierung zum Landskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz (LKG) werden die Krankenhausversorgung als öffentliche Aufgabe, die Krankenhausplanung mit dem Landeskrankenhausplan und deren Aufstellung, die öffentliche Förderung (Art, Investitionskosten, Investitionsprogramm), die innere Struktur und Organisation, die Pflichten der Krankenhäuser, Notfallversorgung und weitere wichtige Vorschriften ausführlich und praxisoreintiert erläutert. Diese Neubearbeitung bietet den Krankenhausträgern auch für die Nach-Corona-Zeiten eine verlässliche Hilfe für Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Fragen der Krankenhausplanung und der Krankenhausfinanzierung sowie den jetzt beginnenden Diskussionen zu effizienteren Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich einschließlich der Digitalisierung des Gesundheitswesen. Der Praxis-Kommentar ist Informationsgrundlage für Krankenhausträger und Krankenhäuser, Verbände der Krankenhausträger, gesetzliche und private Krankenkassen und deren Verbände, Ärztekammern und -verbände, ärztliche Fach- und Berufsverbände, Fachbehörden der Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Lehrende und Studierende an Fachhochschulen und Universitäten, Fachanwälte und Verwaltungsgerichte.
Der Autor Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger, Fachanwalt für Verwaltungs- und Medizinrecht, Diplomé d´Administration Publique International (ENA, Paris), Mitglied (ea.) des Justizprüfungsamtes Hessen, hat umfassende Kenntnisse im Medizin- und Gesundheitsverwaltungsrecht, vor allem im Krankenhausrecht.
Das LKG beruht auf der Kompetenz der Länder, das Krankenhauswesen zu regeln. Mit der Kommentierung zum Landskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz (LKG) werden die Krankenhausversorgung als öffentliche Aufgabe, die Krankenhausplanung mit dem Landeskrankenhausplan und deren Aufstellung, die öffentliche Förderung (Art, Investitionskosten, Investitionsprogramm), die innere Struktur und Organisation, die Pflichten der Krankenhäuser, Notfallversorgung und weitere wichtige Vorschriften ausführlich und praxisoreintiert erläutert. Diese Neubearbeitung bietet den Krankenhausträgern auch für die Nach-Corona-Zeiten eine verlässliche Hilfe für Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Fragen der Krankenhausplanung und der Krankenhausfinanzierung sowie den jetzt beginnenden Diskussionen zu effizienteren Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich einschließlich der Digitalisierung des Gesundheitswesen. Der Praxis-Kommentar ist Informationsgrundlage für Krankenhausträger und Krankenhäuser, Verbände der Krankenhausträger, gesetzliche und private Krankenkassen und deren Verbände, Ärztekammern und -verbände, ärztliche Fach- und Berufsverbände, Fachbehörden der Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Lehrende und Studierende an Fachhochschulen und Universitäten, Fachanwälte und Verwaltungsgerichte.
Der Autor Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger, Fachanwalt für Verwaltungs- und Medizinrecht, Diplomé d´Administration Publique International (ENA, Paris), Mitglied (ea.) des Justizprüfungsamtes Hessen, hat umfassende Kenntnisse im Medizin- und Gesundheitsverwaltungsrecht, vor allem im Krankenhausrecht.