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Die historische Entwicklung des Schiedsmannswesens in Preußen von 1808 bis 1900
von Andreas KochObwohl sie über das bundesweit größte System von Gütestellen zur vorgerichtlichen Streitschlichtung verfügen, sind die Schiedsmänner und -frauen noch weithin „unbekannte Wesen“, selbst in Juristenkreisen. Ob dieser geringen Bekanntheit kann es nicht verwundern, dass das Schiedsmannswesen kaum Spuren in der rechtshistorischen Literatur hinterlassen hat; eine auf Primärquellen beruhende Arbeit wird man vergeblich suchen. Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch, diese Lücke für den Zeitraum 1808 bis 1900 auszufüllen. Sie setzt sich zunächst in chronologischer Reihenfolge und in erster Linie deskriptiv mit den Entwicklungsstadien des Instituts auseinander. Neben Ursprung und Herkunft behandelt die Darstellung die Phase der Einführung in der Provinz Preußen sowie die Verbreitung der Einrichtung in weiteren preußischen Provinzen bis zum Inkrafttreten der Preußischen Schiedsmannsordnung im Jahre 1879. Abgerundet wird die Darstellung durch einen Exkurs zur Wirksamkeit der schiedsmännischen Tätigkeit in den Jahren 1880 bis 1900 und in der Gegenwart. Die Arbeit wendet sich an Rechtshistoriker sowie Praktiker der außergerichtlichen Streitschlichtung. Insbesondere den Schiedsleuten vermittelt sie ein fundiertes Bild der Entwicklungsgeschichte ihrer Institution.