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Knapp drei Jahre nach Eingliederung der Sozialhilfe als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch erscheint nun die Neuauflage des LPK-SGB XII. Das Werk
- stellt die seitdem geführten rechtlichen Diskussionen sowie die umfassende aktuelle Rechtsprechung ausführlich dar und
- legt einen Schwerpunkt auf die zahlreichen Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 2.12.2006 wie u. a. die Erhöhung des Barbetrags (§ 35 Abs. 2), die Angleichung des Regelsatzes (§ 28 Abs. 2) oder den Anspruchsausschluss für Ausländer (§ 28 Abs. 3).
Ausführliche Anhänge zum Asylbewerberleistungsgesetz sowie zum Verfahren im SGB XII unterstützen den Praktiker im Streitfall.
Der Kommentar ist bedeutsam für Leistungsberechtigte, Beraterinnen und Berater in den Wohlfahrtsverbänden, Anwaltschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialverwaltungen, Richterinnen und Richter. Als Lehrkommentar richtet sich das Werk darüber hinaus an Studierende und Lehrende der Hochschulen.
Die Autoren:
'Eine unentbehrliche Arbeitshilfe. Wohl kein anderer Kommentar kann einen vergleichbaren gebündelten Sachverstand an Autoren aus Universität, Gerichten und der Anwaltschaft aufbieten'. Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/05
'Das Werk ist - wie schon in den Vorauflagen zum BSHG - überragend und uneingeschränkt empfehlenswert.' Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger, Universität Bamberg, LS für Arbeits- und Sozialrecht
Der Kommentar ist bedeutsam für Leistungsberechtigte, Beraterinnen und Berater in den Wohlfahrtsverbänden, Anwaltschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialverwaltungen, Richterinnen und Richter. Als Lehrkommentar richtet sich das Werk darüber hinaus an Studierende und Lehrende der Hochschulen.
Die Autoren:
'Eine unentbehrliche Arbeitshilfe. Wohl kein anderer Kommentar kann einen vergleichbaren gebündelten Sachverstand an Autoren aus Universität, Gerichten und der Anwaltschaft aufbieten'. Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/05
'Das Werk ist - wie schon in den Vorauflagen zum BSHG - überragend und uneingeschränkt empfehlenswert.' Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger, Universität Bamberg, LS für Arbeits- und Sozialrecht