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Die urheberrechtliche Stellung des unabhängigen Film- und Fernsehproduzenten
Eine Untersuchung der deutschen Rechtslage sowie ein vergleichender Blick auf die Rechtslage in Frankreich und Großbritannien
von Annette WeberDie urheberrechtliche Stellung des Film- und Fernsehproduzenten in Deutschland, die seit Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes im Jahre 1965 kontrovers diskutiert wird, ist bisher nur unzulänglich untersucht worden.
Besonders nach den Urheberrechtsnovellen von 2002 und 2003, die die rechtliche Position der Urheber und ausübenden Künstler gegenüber den Verwertern gestärkt haben, hat sich die Kontroverse verschärft: Der Produzent nimmt in der heutigen Filmwirtschaft eine vielfach als „Sandwichposition“ bezeichnete, außerordentlich schwache Sonderrolle zwischen Urhebern (Regisseur, Romanvorlageautor etc.) und Künstlern (vor allem Schauspielern) einerseits und Verwertern (Sendern, Vertriebs- oder Verleihunternehmen) andererseits ein. Daher wird in dieser Arbeit unter Auswertung von Rechtsprechung und Schrifttum die Rechtslage kritisch bewertet, um vor dem Hintergrund eines Vergleichs mit der Lage in Frankreich und Großbritannien Verbesserungsvorschläge für eine Weiterentwicklung des deutschen Rechts zu unterbreiten.
Die Arbeit wendet sich an alle, die sich aus wissenschaftlichem oder beruflichem Interesse mit dem Filmurheberrecht befassen, insbesondere an Filmschaffende und ihre Berater.
Besonders nach den Urheberrechtsnovellen von 2002 und 2003, die die rechtliche Position der Urheber und ausübenden Künstler gegenüber den Verwertern gestärkt haben, hat sich die Kontroverse verschärft: Der Produzent nimmt in der heutigen Filmwirtschaft eine vielfach als „Sandwichposition“ bezeichnete, außerordentlich schwache Sonderrolle zwischen Urhebern (Regisseur, Romanvorlageautor etc.) und Künstlern (vor allem Schauspielern) einerseits und Verwertern (Sendern, Vertriebs- oder Verleihunternehmen) andererseits ein. Daher wird in dieser Arbeit unter Auswertung von Rechtsprechung und Schrifttum die Rechtslage kritisch bewertet, um vor dem Hintergrund eines Vergleichs mit der Lage in Frankreich und Großbritannien Verbesserungsvorschläge für eine Weiterentwicklung des deutschen Rechts zu unterbreiten.
Die Arbeit wendet sich an alle, die sich aus wissenschaftlichem oder beruflichem Interesse mit dem Filmurheberrecht befassen, insbesondere an Filmschaffende und ihre Berater.