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Das neue Recht für behinderte Beschäftigte
Inklusion am Arbeitsplatz - Bundesteilhabegesetz als Herausforderung für Vertretungen, Arbeitgeber und Anwaltschaft
von Franz Josef Düwell und Christoph BeyerDas neue Recht der Schwerbehindertenvertretung ist in Kraft.
Kompliziert und verschachtelt sind die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz - BTHG mit seinen Verbesserungen für die selbstbestimmte Lebensführung tritt gestuft bis 2020 in Kraft. Die neuen Regeln für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen sind vorgezogen worden. Sie gelten in einer ersten Stufe bereits seit dem 30.12.2016. Die zweite Stufe beginnt am 1.1.2018.
Das Handbuch verschafft den Durchblick. Es liefert der Praxis in Betrieben und Dienststellen alle notwendigen Informationen: von der erforderlichen Inklusionsvereinbarung bis zur Stärkung der Rechtsstellung von SBV, Personal- und Betriebsrat. Einen Schwerpunkt der Erläuterung bildet die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel; denn ohne ordnungsgemäße Anhörung der SBV ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Auch auf alle anderen neuen Fragen gibt der Band Antwort:
Professor Franz Josef Düwell und Christoph Beyer geben Antworten für die Praxis:
Kompliziert und verschachtelt sind die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz - BTHG mit seinen Verbesserungen für die selbstbestimmte Lebensführung tritt gestuft bis 2020 in Kraft. Die neuen Regeln für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen sind vorgezogen worden. Sie gelten in einer ersten Stufe bereits seit dem 30.12.2016. Die zweite Stufe beginnt am 1.1.2018.
Das Handbuch verschafft den Durchblick. Es liefert der Praxis in Betrieben und Dienststellen alle notwendigen Informationen: von der erforderlichen Inklusionsvereinbarung bis zur Stärkung der Rechtsstellung von SBV, Personal- und Betriebsrat. Einen Schwerpunkt der Erläuterung bildet die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel; denn ohne ordnungsgemäße Anhörung der SBV ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Auch auf alle anderen neuen Fragen gibt der Band Antwort:
Professor Franz Josef Düwell und Christoph Beyer geben Antworten für die Praxis: