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Die Reichweite des Erbstatuts in Abgrenzung zum Sachenrechtsstatut anhand der Europäischen Erbrechtsverordnung 650/2012
von Teresa LechnerMit dem Inkrafttreten der EuErbVO sind zahlreiche Problemkreise des internationalen Erbrechts neu zu beleuchten. Zu den zentralen Diskussionsthemen im Rahmen der Schaffung eines europäischen Erbkollisionsrechts zählte von Beginn an die Abgrenzung des Erb- vom Sachenrechtsstatut. In Deutschland wird die Problematik vor allem im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Vindikationslegate lebhaft diskutiert.
Das Werk untersucht in einem ersten Schritt die Frage der Reichweite des Erbstatuts anhand einer Auslegung eng am Wortlaut, unter Berücksichtigung der Systematik, des Telos, der Entstehungsgeschichte und der europäischen Dimension des Verordnungstextes. In einem zweiten Schritt werden die durch die EuErbVO eröffneten Möglichkeiten näher betrachtet, neben dem Erbstatut Wertungen des Belegenheitsrechts zu berücksichtigen. Zentrales Anliegen ist es dabei, die konkrete Ausgestaltung des Erwerbs von Todes wegen in dem nach der EuErbVO anwendbaren Erbrecht in den Blick zu nehmen.
Das Werk untersucht in einem ersten Schritt die Frage der Reichweite des Erbstatuts anhand einer Auslegung eng am Wortlaut, unter Berücksichtigung der Systematik, des Telos, der Entstehungsgeschichte und der europäischen Dimension des Verordnungstextes. In einem zweiten Schritt werden die durch die EuErbVO eröffneten Möglichkeiten näher betrachtet, neben dem Erbstatut Wertungen des Belegenheitsrechts zu berücksichtigen. Zentrales Anliegen ist es dabei, die konkrete Ausgestaltung des Erwerbs von Todes wegen in dem nach der EuErbVO anwendbaren Erbrecht in den Blick zu nehmen.