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Landwirtschaftliches Erb- und Altenteilsrecht
Vorschriftensammlung zum Bundes- und Länderrecht mit einführenden Erläuterungen
von Christoph PeterNach dem gesetzlichen Erbrecht geht der Nachlass insgesamt auf den oder die Erben über. Ausnahmen gelten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in einigen Bundesländern und Regionen Deutschlands. Hier steht das (politische) Interesse an der Überlebensfähigkeit der Hofstelle als geschlossene Einheit im Vordergrund.
Die Gesetzessammlung liefert eine Gesamtschau der wesentlichen Sonderregelungen aus allen Bundesländern. Schwerpunkt bilden die besonderen Regelungen über die Sonder-rechtsnachfolge bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den Bundesländern Nieder-sachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg.
In einem erläuternden Leitfaden zum Höferecht stellt Rechtsanwalt Peter die Systematik des landwirtschaftlichen Erbrechts dar und ordnet sie in den gesetzlichen Zusammenhang des allgemeinen Erbrechts ein.
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