
Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2 (2004): Die organisierte Kriminalität lässt sich als eine Herausforderung des staatlichen Gewaltmonopols interpretieren, denn in letzter Konsequenz geht es kriminellen Organisationen um die Schaffung staats- und damit rechtsfreier Räume zur Durchsetzung eigener Herrschaftsansprüche. Ausgehend von dieser Überlegung analysiert Hofmann die politische Bedeutung organisierter Kriminalität in der Perspektive der Staatstheorie von Carl Schmitt. Entlang dieser Linie werden mafiose Netzwerke als konkurrierende Gegenordnungen angesehen, die mit dem staatlichen Herrschaftsanspruch strukturell nicht vergleichbar sind. Das begründet eine 'fundamentale Notwendigkeit der staatlichen Bekämpfung' (237). Damit stellt sich freilich das Problem der Angemessenheit der jeweils gewählten Bekämpfungsstrategie. Hofmanns interssante Studie schließt mit dem Hinweis, dass staatliche Herrschaft 'an eine gesellschaftlich ausgehandelte und tradierte normative Basis' (240) rückgebunden werden müsse - dafür ist, wie Hofmann zutreffend hervorhebt, Schmitt der falsche Ahnherr.