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„[...] Meyer hatte [...] eine ungemein schwierige und mühevolle Aufgabe zu bewältigen. Die Kostensenate haben einen enormen Ausstoß an selbst unwichtigen Entscheidungen [...].“Rechtsanwalt Dr. Egon Schneider, Much, in: NJW „[...] ein unentbehrlicher Helfer [...].“Bürovorsteher Horst-Rainer Enders, Neuwied, in: Deutsche Zeitschrift für Wirtschaftsrecht „[...] der Kommentar ist als Standardwerk aus keiner Bibliothek wegzudenken. Er ist für Anfänger und Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet und zu empfehlen.“Dipl. Rechtspflegerin Renate Baronin von König, Berlin, in: Dt. Rechtspfleger „[...] wird der Anwalt den [...] Kommentar vielfach mit Nutzen zu Rate ziehen. [...]“In: ZAP
MEYER: GERICHTSKOSTENGESETZ 8A GKO