Das Königreich Mang yul Gung thang von Karl H Everding | Königtum und Herrschaftsgewalt in Tibet des 13.-17. Jahrhunderts. Teil 1 und Teil 2 | ISBN 9783038090588

Das Königreich Mang yul Gung thang

Königtum und Herrschaftsgewalt in Tibet des 13.-17. Jahrhunderts. Teil 1 und Teil 2

von Karl H Everding
Buchcover Das Königreich Mang yul Gung thang | Karl H Everding | EAN 9783038090588 | ISBN 3-03809-058-1 | ISBN 978-3-03809-058-8

Das Königreich Mang yul Gung thang

Königtum und Herrschaftsgewalt in Tibet des 13.-17. Jahrhunderts. Teil 1 und Teil 2

von Karl H Everding
Das Königreich Mang yul Gung thang zählt zu jenen Herrschaftsbildungen, die sich unter dem Einfluß Sakyas in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts in Tibet entwickelten. Im Jahre 1267 gegründet, erstreckte es sich im Grenzgebiet zwischen Zentral- und Westtibet, zwischen dem Ma yum la (etwa 50 km östlich des heilgen Berges Kailash) im Westen, dem Pelkhü Tsho (T dpal khud mtsho) im Osten, vom Himalajagürtel mit Mustang, Dolpo und Manang im Süden bis zu den nördlichen Hochebenen, dem Jangthang, im Norden. Der bis dato nur peripher erforschten Geschichte dieses Reiches, das von den Gung thang-Königen beherrscht wurde, wird in der vorliegenden Untersuchung eine detaillierte Untersuchung zuteil, die sich auf eine Vielzahl bislang unbekannter Quellen stützt und die geographische, historische und kulturgeschichtliche Entwicklung des Raumes von der Zeit des großtibetischen Königtums im 7. Jahrhundert bis zur Eingliederung des Reichsterritoriums in den Herrschaftsbereich der vom 5. Dalai Lama gegründeten tibetischen Zentralregierung im Jahre 1644 verfolgt.
Mit der Edition und Übersetzung des Gung thang rgyal rabs wird im ersten Teil der Untersuchung die bedeutendste Quelle erschlossen. Verfaßt wurde diese „Königsgenealogie von Gung thang“, die die einzige erhaltene Chronik zur Reichsgeschichte darstellt, 1749 von dem aus Osttibet stammenden Nyingmapa-Lama Ka thog rig 'dzin Tshe dba nor bu (1698-1755), einer der führenden Persönlichkeiten des Tibet seiner Zeit. Darauf aufbauend wird im zweiten Teil der Untersuchungen die bewegte Geschichte des Reiches dokumentiert. Auf grundlegende quellenkritische Studien und umfassende geographische Untersuchungen folgt die detaillierte Darstellung der Gründung und historischen Entwicklung des Reiches in der Abfolge der einzelnen Königsgenerationen. Abgehandelt wird dabei eine Vielzahl verschiedenster Fragestellungen: der herrschaftliche Einfluß der nepalesischen Ya rtse-Dynastie und der unterschiedlichen mongolischen Qanate in dem Raum, das Problem der Integration der nomadischen Stammesverbände in eine Seßhaftenherrschaft, der Einfluß der unterschiedlichen religiösen Strömungen auf die Reichsgeschichte, die bis dato unerforschten Hintergründe der Entstehung des Königreiches Mustang, die Herrschaftsstrukturen und kämpferischen Auseinandersetzungen mit den umliegenden Herrschaftsbildungen, die vier Königsmorde des 14. Jahrhunderts, die zeitweise auf polygamen Familienstrukturen aufgebaute Herrschaft des Königshauses und dessen Auswirkungen auf die Erbfolge sowie die Ursachen des Zusammenbruchs des Reiches im frühen 17. Jahrhundert.
Historischer Überblick über die ereignisgeschichtliche Entwicklung des Reiches: Das Kleinkönigtum Mang yul Gung thang entstand als ein von Gnaden Sakyas errichtetes, abhängiges Herrschaftsgebilde, dem als Herrscher der Kleinfürst von Gung thang vorangestellt wurde. Tritt uns der Herrscher dieses Reiches in den Quellen anfangs auch nur als Khab pa, als „Burgherr“ einer in den Hochregionen nördlich von Gung thang gelegenen Festung, entgegen, wurde ihm mit der Errichtung des Reiches in Analogie zu den westtibetischen Herrscherhäusern, die die Königreiche Guge, Purang und Ladakh beherrschten, eine Herkunftslegitimation verliehen, die seine Ahnenlinie auf die großtibetischen Könige zurückführte. Der durch diese historiographisch konstruierte Abstammung begründete Titel eines Königs (T rgyal po) verlieh dieser Herrschaftsbildung, die Sakya nach außen hin als ein selbstständiges Reich darzustellen suchte, den Rang eines Kleinkönigtums.
Entstanden war damit ein Herrschaftsgebilde, das in seinen drei Kernregionen Gung thang, Mang yul und Nub ris vorwiegend aus tibetischen Volksgruppen bestand, das auf seinem bis in den Himalaja reichenden südlichen und südwestlichen Territorium von verschiedenen ethnischen und sprachlichen Gruppierungen besiedelt wurde und das in seinen nördlichen Regionen, dem hoch gelegenen Tsangpo-Becken, das Nomadenvolk der Men zhang zu seinen Untertanen gemacht hatte. Da sich die kulturelle und soziale Vielfalt dieser Volksgruppen nur mit Hilfe der Rückendeckung Sakyas, der unumstrittenen Vormacht Tibets von der Mitte des 13. bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, zusammenschließen ließ, diente sich das Königshaus von Gung thang anfangs bereitwillig Saskya als Vasalle an. Wenn Sakya im Gegenzug auch den Erhalt des Reiches und die herrschaftliche Stellung des Hauses Gung thang sicherte, erhielt es sich zugleich aber auch als Vormacht des Tibet jener Zeit seinen herrschaftlichen Einfluß auf das Reich. Dazu pflegte es zum einen Heiratsallianzen, in deren Gefolge ein mit maßgeblichen Regierungsfunktionen versehener, in den Quellen kaum in Erscheinung tretender „Onkel-Minister“ (tib. zhang blon) in das Reich einzog, zum andern errichtete Sakya dort religiöse Institutionen, die mit ihren kirchenhaften Strukturen die Herrschaft des Königshauses von Gung thang wie auch die Sakyas untermauerten und stützten.
Mit dem Niedergang Sakyas war nach dem Ende der Yuan-Dynastie auch das Schicksal seiner Oberherrschaft über Mang yul Gung thang besiegelt. Nach einer von zahlreichen Unruhen und mehreren Königsmorden geprägten Herrschaftsperiode, in der sich kurz nach der Wende zum 14. Jahrhundert das im Südwesten gelegene Mustang als ein eigenständiges Kleinkönigtum aus dem Reiche zu lösen vermochte, durchlebte das Reich zu Zeiten der Phamodrupa- (1354-1434) und Rinpungpa-Dynastie (1434-1565) sodann eine Periode weitergehender Selbstständigkeit, die mit seiner Unterwerfung durch den zum neuen Machthaber über gTsang aufgestiegenen gTsang pa sde srid im Jahre 1620 ein jähes Ende fand. Um 1644 wurde das ehemalige Reichsterritorium schließlich dem Herrschaftsbereich der neuen, vom 5. Dalai Lama geführten tibetischen Zentralregierung einverleibt.