Thüringen – 1500 Jahre fremdbeherrscht! von Olaf Haubold | Die Geschichte eines langen Kampfes um die Freiheit | ISBN 9783038312994

Thüringen – 1500 Jahre fremdbeherrscht!

Die Geschichte eines langen Kampfes um die Freiheit

von Olaf Haubold
Buchcover Thüringen – 1500 Jahre fremdbeherrscht! | Olaf Haubold | EAN 9783038312994 | ISBN 3-03831-299-1 | ISBN 978-3-03831-299-4
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Inhaltsverzeichnis 1

Thüringen – 1500 Jahre fremdbeherrscht!

Die Geschichte eines langen Kampfes um die Freiheit

von Olaf Haubold
Thüringen war bis zu seiner Vernichtung 531 ein freies Königreich des germani­schen Urstammes der Thüringer. Es war seinerzeit das erste, in seiner Ausdehnung größte und einzige staatliche Gebilde in Germanien östlich des Rheins und nördlich der Donau. Seine Ausdehnung, auf die Gegenwart projiziert, würde die Länder Thüringen, Sachsen­-Anhalt, den fränkischen Teil von Bayern sowie Teile Hessens und Niedersachsens in sich vereinigen.
Der Krieg zwischen den Franken und den Thüringern endete nach dem Eingreifen der Sachsen mit einem Desaster für das Thüringer Königreich. Das Land wurde enteignet und fremdbesiedelt, die Königsfamilie bis ins letzte Glied ermordet. Es begannen 1500 Jahre der Fremdbeherrschung.
Die Thüringer kannten kein Eigentum an Grund und Boden und hatten ihre Besiedlungsräume kooperativ-genossenschaftlich bewirtschaftet. Durch die Eroberer wurde der Grund und Boden in Besitz genommen und teilweise an Klöster verschenkt. Die entste­henden Reichsklöster Hersfeld und Fulda verfügten 300 Jahre nach dem verlorenen Krieg über mehr als ein Drittel des Landes des Thüringer Besiedlungsraumes, inklusive der darauf stehenden Höfe.
Zu Beginn des 1. Jahrtausends herrschten erstmalig Sachsenkönige über das entstandene Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Die Thüringer begehrten gegen die Beherrschung laufend auf und führten immer wieder Befreiungskriege. Thüringen war zu Beginn des 11. Jahrhunderts, zum Ende des 1. Teils der Saga über Thüringen, in seiner geografischen Aus­dehnung und in seiner ethnischen Zusammensetzung sowie als Staatsform unter einem regionalen Herrscher in Bezug auf die früheren Verhältnisse nicht mehr zu erkennen.