Die Prozessleitung nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung, unter besonderer Berücksichtigung des konventions- und verfassungsmässigen Replikrechts von Yvonne Bürki | ISBN 9783038915737

Die Prozessleitung nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung, unter besonderer Berücksichtigung des konventions- und verfassungsmässigen Replikrechts

von Yvonne Bürki
Mitwirkende
Autor / AutorinYvonne Bürki
Reihe herausgegeben vonTanja Domej
Reihe herausgegeben vonUlrich Haas
Reihe herausgegeben vonJacques Haldy
Reihe herausgegeben vonNicolas Jeandin
Reihe herausgegeben vonRamon Mabillard
Reihe herausgegeben vonAlexander R. Markus
Reihe herausgegeben vonPaul Oberhammer
Reihe herausgegeben vonIvo Schwander
Reihe herausgegeben vonDaniel Staehelin
Reihe herausgegeben vonThomas Sutter-Somm
Reihe herausgegeben vonDenis Tappy
Buchcover Die Prozessleitung nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung, unter besonderer Berücksichtigung des konventions- und verfassungsmässigen Replikrechts | Yvonne Bürki | EAN 9783038915737 | ISBN 3-03891-573-4 | ISBN 978-3-03891-573-7

Die Prozessleitung nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung, unter besonderer Berücksichtigung des konventions- und verfassungsmässigen Replikrechts

von Yvonne Bürki
Mitwirkende
Autor / AutorinYvonne Bürki
Reihe herausgegeben vonTanja Domej
Reihe herausgegeben vonUlrich Haas
Reihe herausgegeben vonJacques Haldy
Reihe herausgegeben vonNicolas Jeandin
Reihe herausgegeben vonRamon Mabillard
Reihe herausgegeben vonAlexander R. Markus
Reihe herausgegeben vonPaul Oberhammer
Reihe herausgegeben vonIvo Schwander
Reihe herausgegeben vonDaniel Staehelin
Reihe herausgegeben vonThomas Sutter-Somm
Reihe herausgegeben vonDenis Tappy
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die prozessualen Fragen der gerichtlichen Prozessleitung in den einzelnen Verfahrensstadien des Zivilprozesses. In einem ersten Teil befasst sie sich mit der Prozessleitung als solcher. In einem zweiten Teil wird das konventions- und verfassungsmässige Replikrecht einer differenzierten Betrachtung unterzogen. Untersuchungsgegenstand bildet das erstinstanzliche streitige Erkenntnisverfahren.