Bonner Handbuch der Steuerberatung
LBW in 3 Ordnern inklusive Online-Zugang zum Werk + eNews Steuern
von Wolfgang Späth, Gregor Feiter und Nora Schmidt-Keßeler, herausgegeben von Jürgen Schmidt-Troje
Berufsrechtliche Fragen
Das Bonner Handbuch der Steuerberatung ist ein umfassendes Standardwerk, welches praxisorientiert, zugriffschnell und kompakt Ihre Fragen zum Berufsrecht beantwortet.
Das Berufsrecht bestimmt den Alltag der Steuerberater. Insbesondere haftungsrechtliche Fragestellungen sind schwierig und oftmals nicht eindeutig zu lösen. In einem gesonderten Fach wird deshalb die Haftung aus steuerrechtlicher, aber ebenso aus zivilrechtlicher Sicht betrachtet. Optisch hervorgehobene Praxishinweise geben Ihnen schnelle Orientierung.
Neben den Kommentierungen enthält das Werk Beiträge zur steuer- und zivilrechtlichen Haftung. Optisch hervorgehobene Praxishinweise zeigen schnell Problemlösungen auf. In dem Fach Rechtsprechung werden Urteile zu den Bereichen Berufs-, Gebühren- und Haftungsrecht besprochen. Zu jeden Urteil gibt es ausführliche Anmerkungen sowie weiterführende Hinweise.
Umfassende und systematische Lösungen
- Praxisgerechte und fundierte Kommentierungen zum StBerG und zur StBVV
- Musteranträge (z. B. Kostenfestsetzung, Prozesskostenhilfe)
- Streitwert-ABC zur Finanzgerichtsbarkeit
- Beiträge zur zivil- und zur steuerrechtlichen Haftung
- Auswertung der themenbezogenen Rechtsprechung
Neu in der 169. Aktualisierung (März 2024) u. a.:
Kann ein Steuerberater aus einem EU-Mitgliedsstaat in Deutschland tätig werden? Mit der Einfügung des § 3d StBerG ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Mit § 3d StBerG wird Art. 4f der Richtlinie 2013/55/EG in nationales Recht umgesetzt und der partielle Zugang zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen eingeführt. Die EU-Berufsqualifikationsrichtlinie sieht in Art. 4f vor, dass die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten unter bestimmten Voraussetzungen i. R. einer Einzelfallentscheidung einen partiellen Berufszugang gewähren kann.