Handbuch Mittelständische Unternehmen | (apart) | ISBN 9783082554500

Handbuch Mittelständische Unternehmen

(apart)

herausgegeben von Hans Ott
Buchcover Handbuch Mittelständische Unternehmen  | EAN 9783082554500 | ISBN 3-08-255450-4 | ISBN 978-3-08-255450-0

Handbuch Mittelständische Unternehmen

(apart)

herausgegeben von Hans Ott

Nomen est omen!
Das Handbuch Mittelständische Unternehmen deckt als Komplettwerk alle für die Praxis relevanten Themen rund um Kapital- und Personengesellschaften ab. Hier finden Sie eine umfassende und fundierte Darstellung aller Beratungssituationen - von der Gründung bis zur Liquidation.


Ihr Vorteil
Neben steuerlichen Besonderheiten werden auch gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Themen behandelt. Ergänzt um Hinweise zur Rechnungslegung.
 

Die inhaltlichen Schwerpunkte

  • Gesellschafts,- Steuer,- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Rechnungslegung, Abschluss- und andere Prüfungen, Existenzgründung, Unternehmensbewertung, Umwandlungs- und Insolvenzrecht
  • Betriebswirtschaftliche Besonderheiten

Print war gestern!
Folgende Online-Mehrwerte sind im Print- und Online-Abo enthalten

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Neu in der 162. Aktualisierung (März 2024) u. a.:

Grunderwerbsteuer

Das GrEStG wurde zur Eindämmung von unerwünschten Gestaltungen im Bereich von Share Deals in den vergangenen Jahren mehrfach und tiefgreifend geändert, die Anzeigepflichten massiv ausdifferenziert. Die mehrjährige Diskussion um die Zurechnung von Grundbesitz in mehrstufigen Beteiligungsstrukturen, die durch aktuelle BFH-Rechtsprechung und die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.10.2023 (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) v. 16.10.2023, BStBl I 2023, 1872) nur einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat, installiert ein an Besteuerungsregeln der Vergangenheit orientiertes System zur (fiktiven) Zurechnung von inländischem Grundbesitz für Fragen der künftigen Besteuerung i. R. d. Ersatztatbestände.

Zu den grunderwerbsteuerlich relevanten Rechtsträgern gehören neben natürlichen und juristischen Personen insb. auch die Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und die Erbengemeinschaft. Bei Personengesellschaften sind damit konsequenterweise Rechtsträgerwechsel mit Grunderwerbsteuerrelevanz sowohl zwischen der Gesellschaft (Gesamthand) und ihren Gesellschaftern (Gesamthändern) als auch zwischen Personengesellschaften (Gesamthandsgemeinschaften) möglich, selbst wenn an beiden Personengesellschaften die gleichen Gesellschafter beteiligt sind. Die gesetzliche Vermögensqualität der Personengesellschaften ändert sich mit Inkrafttreten des MoPeG (Gesetz v. 10.08.2021, BGBl. I 2021, 3436) am 1.1.2024 gesellschaftsrechtlich von Gesamthandsvermögen der Gesellschafter (§ 719 BGB a. F.) zu eigenem Vermögen der Gesellschaft (§ 713 BGB n. F.). Lange wurde gesetzgeberisch darum gerungen, ob und wie sich dies auf die Grunderwerbsteuer und hier insb. auf die in der Praxis enorm bedeutsamen Steuerbefreiungsvorschriften der §§ 5, 6, 7 GrEStG auswirken soll. Durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (Gesetz v. 22.12.2023, BGBl. I 2023 Nr. 411) wurde zuletzt das Grunderwerbsteuergesetz um einen § 24 erweitert, der für grunderwerbsteuerliche Zwecke nun bis zum 31.12.2026 die Personengesellschaft als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen fingiert.