Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Kommentar von Heinrich Wilms | LBW in 2 Ordnern inklusive Online-Zugang zum Werk + eNews Steuern | ISBN 9783082573006

Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Kommentar

LBW in 2 Ordnern inklusive Online-Zugang zum Werk + eNews Steuern

von Heinrich Wilms, herausgegeben von Georg Jochum
Buchcover Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Kommentar | Heinrich Wilms | EAN 9783082573006 | ISBN 3-08-257300-2 | ISBN 978-3-08-257300-6

Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Kommentar

LBW in 2 Ordnern inklusive Online-Zugang zum Werk + eNews Steuern

von Heinrich Wilms, herausgegeben von Georg Jochum

Ziele und Zielgruppe
Der Wilms|Jochum begleitet Sie optimal durch das Erbschaftsteuergesetz und Bewertungsgesetz und erläutert umfassend und praxisnah die Auswirkungen aktueller Rechtsänderungen auf u. a. die Unternehmensnachfolge, die Bewertung von Betriebsvermögen, den Tarif sowie die bewertungsrechtliche Praxis. Wegen zahlreicher thematischer Vernetzungen mit dem ErbStG wird auch das Grunderwerbsteuergesetz ausführlich kommentiert. Die Ausrichtung dieses Kommentars soll keine rein wissenschaftliche sein, sondern vielmehr eine praxisorientierte, die dem Rechtsuchenden und vor allen Dingen den rechtsberatenden Berufen auch Hilfestellungen für die steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten geben möchte.

Die Schwerpunkte des Kommentars lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Grundlegende Kommentierungen zum ErbStG, BewG und GrEStG in einem Werk
  • Praxisnah durch zahlreiche Beispiele, Beratungshinweise und kritische Stellungnahmen
  • Separate Darstellung des Erbschaftsteuerrechts in ausgewählten Ländern (derzeit zu Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande und Spanien) jeweils mit zusammenfassenden Beispielen zu den einzelnen Länderdarstellungen

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Aktuell in der 129. Aktualisierung (April 2024) u. a.:

Der BFH hat mit Urteil v. 9.5.2023 , VI R 38/20 entschieden, dass es sich bei der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen durch einen land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetrieb nicht um eine landwirtschaftliche Tätigkeit nach § 13 EStG handelt. Sie ist nicht darauf gerichtet, die natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren zu nutzen.