Bilanzrecht Kommentar | (apart) | ISBN 9783083507505

Bilanzrecht Kommentar

(apart)

herausgegeben von Jörg Baetge, Hans-Jürgen Kirsch und Stefan Thiele
Mitwirkende
Herausgegeben vonJörg Baetge
Herausgegeben vonHans-Jürgen Kirsch
Herausgegeben vonStefan Thiele
Buchcover Bilanzrecht Kommentar  | EAN 9783083507505 | ISBN 3-08-350750-X | ISBN 978-3-08-350750-5

Bilanzrecht Kommentar

(apart)

herausgegeben von Jörg Baetge, Hans-Jürgen Kirsch und Stefan Thiele
Mitwirkende
Herausgegeben vonJörg Baetge
Herausgegeben vonHans-Jürgen Kirsch
Herausgegeben vonStefan Thiele

Ziele und Zielgruppe
Seit dem Wirtschaftsjahr 2010 sind die BilMoG-Regelungen zwingend anzuwenden, durch das MicroBilG sind für nach dem 30. Dezember 2012 liegende Abschlussstichtage Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten. Unser Bilanzrecht Kommentar begleitet Sie bei der praktischen Umsetzung des geänderten Rechts und bietet Ihnen so die gewohnt fundierte Unterstützung bei Ihrer Aufstellungs-, Beratungs- und Prüfungstätigkeit.


Die Schwerpunkte des Kommentars lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Einführende Erläuterungen zu Einzel-, Konzernabschluss, Publizität und Offenlegung
  • Detaillierte Kommentierungen der maßgeblichen Vorschriften (§§ 238-339, 342-342e HGB)
  • Ergänzende Kommentierungen der korrespondierenden IASB-Regelungen
  • Die Kommentierungen folgen einem einheitlichen Aufbau, orientiert an der Grundstruktur der einzelnen handelsrechtlichen Vorschriften
  • Die Kommentierungen berücksichtigen umfassend die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Bilanzsteuerrecht sowie die Standards des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) und die Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)
  • Der Kommentierung der handelsrechtlichen Vorschrift folgt soweit möglich ein parallel aufgebauter Teil zu den internationalen Normen
  • Künftige aktuelle Entwicklungen werden in einer eigenen Rubrik „Aktuelles” vorab zusammenfassend dargestellt

Aktuell in der 115. Aktualisierung (März 2024) u. a.:

Ausgehend von der Entwicklung von Kryptowährungen ist in jüngster Zeit der Begriff Token als Bezeichnung für gesonderte Einheiten im Kontext von Kryptowerten, die ihren Inhabern zu einer Handlung auf einer digitalen Ressource, zumeist einer Blockchain, berechtigen, auch für die Bilanzierung relevant geworden. In der Praxis haben sich die unterschiedlichsten Verwendungen herausgebildet, die zunächst – teilweise aber nicht überlappungsfrei – unterschieden werden können in

  • Payment-Token , die die klassischen Krypto-Währungen darstellen,
  • Investment-Token , die konkrete Anteile an Projekten oder sogar Unternehmen mit entsprechender Erfolgsbeteiligung darstellen, und
  • Utility-Token , die i. d. R. nicht auf einer eigenen Blockchain basieren, sondern als Programmcode auf einer bereits existierenden Blockchain geschaffen werden und in den unterschiedlichsten Ausgestaltungsformen existieren.

Der BFH hat mit Urteil v. 14.2.2023, IX R 3/23, zumindest für Payment-Token die Eigenschaft eines Wirtschaftsgutes bestätigt.