Unternehmensnachfolge nach der Erbschaftsteuerreform 2016 | ISBN 9783083642008

Unternehmensnachfolge nach der Erbschaftsteuerreform 2016

herausgegeben von Unternehmen BDI und Unternehmen Ebner Stolz
Mitwirkende
Herausgegeben vonUnternehmen BDI
Herausgegeben vonUnternehmen Ebner Stolz
Buchcover Unternehmensnachfolge nach der Erbschaftsteuerreform 2016  | EAN 9783083642008 | ISBN 3-08-364200-8 | ISBN 978-3-08-364200-8

Unternehmensnachfolge nach der Erbschaftsteuerreform 2016

herausgegeben von Unternehmen BDI und Unternehmen Ebner Stolz
Mitwirkende
Herausgegeben vonUnternehmen BDI
Herausgegeben vonUnternehmen Ebner Stolz

Der Praxisratgeber Unternehmensnachfolge nach der Erbschaftsteuerreform 2016 – Ziele und Zielgruppe
Am 14.10.2016 stimmte der Bundesrat dem Vermittlungsergebnis zu der mit Urteil des BVerfG vom 17.12.2014 eigentlich bis 30.06.2016 geforderten Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts zu. Durch Verkündung des Gesetzes im BGBL. I am 09.11.2016 wurde das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss gebracht. Das vorliegende Werk bietet einen umfassenden Überblick über das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Gestaltungsüberlegungen und Beratungshinweise helfen Unternehmen, die geplante Unternehmensnachfolge zu reflektieren bzw. durch entsprechende Weichenstellungen zu optimieren und unterstützen Steuerberater sowie Angehörige rechts- und wirtschaftsberatender Berufe bei ihrer Berufstätigkeit.

Die inhaltlichen Schwerpunkte

  • Urteil des BVerfG v. 17.12.2014 und Umsetzung durch den Gesetzgeber
  • Erbschaftsteuerreform aus der Sicht der Wirtschaft (Analyse und Bewertung)
  • Besteuerung von Übertragungen nach bisherigem Recht
  • Die Neuregelungen im Einzelnen, u. a.
    • Abgrenzung begünstigtes vom nicht begünstigten Vermögen
    • Verschonungsregelungen
    • Wegfall der Verschonung bei großen Betrieben
    • Arbeitshilfen, Gesetzesmaterialien

Außerdem enthalten

  • Reformbegleitende Beratungshinweise und Gestaltungsempfehlungen
  • Muster, Checklisten und Übersichten zu den Neuerungen

Der Aufbau

ERSTER TEIL- Rückschau
Der vorliegende Ratgeber setzt sich in diesem Teil mit der weitreichenden Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des bisherigen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts auseinander und stellt die Meilensteine des Gesetzgebungsverfahrens dar.

ZWEITER TEIL- Stellungnahme des BDI
In diesem Teil des Ratgebers gibt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eine Bewertung des nunmehr beschlossenen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts aus Sicht der Wirtschaft ab.

DRITTER TEIL – Grundzüge des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
Fachautoren von Ebner Stolz stellen in diesem Teil die Grundzüge des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts insgesamt dar. Dies vor dem Hintergrund, da das BVerfG in seinem Urteil nur einen Teil des ErbStG in der seit 01.01.2009 anzuwendenden Fassung für verfassungswidrig erklärt hatte. Deshalb beschränkt sich der Gesetzgeber mit dem ErbStRefG 2016 dann im Wesentlichen auch darauf, die ihm vom BVerfG aufgetragene Änderung der für verfassungswidrig erklärten Regelungen mit Wirkung für Erwerbe ab 01.07.2016 vorzunehmen, so dass letztlich punktuelle Änderungen am bisherigen Recht vorgenommen wurden. Damit Sie für die von der Erbschaftsteuerreform nicht betroffenen Bereiche des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts nicht auf weitere Literatur zurückgreifen müssen, werden die Grundzüge zu den unverändert weiterhin anzuwendenden, nicht von der Reform betroffenen Bereiche dargestellt. Zudem beinhaltet dieser Teil auch einen kursorischen Überblick über die getroffenen Neuregelungen, die dem bisherigen Recht gegenüber gestellt werden.

VIERTER TEIL- Die Neuregelungen
Im diesem Teil reflektieren Erbschaftsteuerspezialisten von Ebner Stolz die nunmehr geltenden Neuregelungen der Unternehmensnachfolge nebst kritischen Stellungnahmen, wertvollen Beratungshinweisen und Gestaltungsempfehlungen. Als Anhang steuert der BDI in Form einer Synopse die Entwicklungen der verschiedenen Entwurfsfassungen unter typografischer Hervorhebung der Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bei.