Steuerstrafrecht von Wolfgang J. Wannemacher | Handbuch | ISBN 9783083713265

Steuerstrafrecht

Handbuch

von Wolfgang J. Wannemacher
Buchcover Steuerstrafrecht | Wolfgang J. Wannemacher | EAN 9783083713265 | ISBN 3-08-371326-6 | ISBN 978-3-08-371326-5
steuer- und rechtsberatende Berufe, Finanzverwaltung, Richter, staatsanwälte, Entscheidungsträger und Rechtsabteilungen in Unternehmen

Steuerstrafrecht

Handbuch

von Wolfgang J. Wannemacher

Fachwissen aus der Beratungspraxis
In Zeiten, in denen die Politik über den Kauf von Daten-CDs streitet und der „Kapitalflucht“ ins Ausland verstärkt den Kampf ansagt, sehen sich steuerliche Berater und Steuerstrafverteidiger vermehrt den Fragen der Mandanten ausgesetzt. Das Handbuch Steuerstrafrecht liefert hierfür die Antworten.

Es erläutert praxisgerecht die einzelnen Tatbestände des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts und die durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz eingeführten Verschärfungen im Bereich der Selbstanzeige. Für die steuerstrafrechtliche Beratung relevante steuerliche Problemfälle werden verständlich dargelegt und Lösungsansätze und Vermeidungsstrategien aufgezeigt. Die Erläuterungen werden ergänzt durch eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Stationen des Steuerstrafverfahrens sowie wertvolle
Hinweise zur Verteidigung betroffener Mandanten. Auch die Gefahr der steuerstraf- und bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit des Beraters wird behandelt.

Die inhaltlichen Schwerpunkte

  • Einzelfälle der Steuerhinterziehung: z. B. gewerbliche Einkünfte (mit Ausführungen zu „nützlichen Aufwendungen“, Abschreibungen, Bilanzposten), Kapitaleinkünfte, Abzugsteuern zur ESt, vGA, Erbschaftsteuer, Karussellgeschäfte, Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Selbstanzeigeberatung (z. B. Abschaffung der Teilselbstanzeige bei Entdeckung der Tat oder Überschreiten der 50.000-Euro-Grenze)
  • Verwertbarkeit von Bankdaten-CDs
  • Legalisierung von Auslandsvermögen
  • Schweizer Steuerstrafrecht/Rechts- und Amtshilfe
  • Zollstrafrecht
  • Gefahr weiterer Verschärfungen des Gesetzgebers (z. B. einheitliche Verjährungsfrist für alle Steuerstraftaten von 10 Jahren)