Beschäftigtendatenschutzgesetz | Kommentar | ISBN 9783110261080

Beschäftigtendatenschutzgesetz

Kommentar

herausgegeben von Nicole Engesser Means und Peter Christ
Mitwirkende
Herausgegeben vonNicole Engesser Means
Herausgegeben vonPeter Christ
Buchcover Beschäftigtendatenschutzgesetz  | EAN 9783110261080 | ISBN 3-11-026108-1 | ISBN 978-3-11-026108-0

Beschäftigtendatenschutzgesetz

Kommentar

herausgegeben von Nicole Engesser Means und Peter Christ
Mitwirkende
Herausgegeben vonNicole Engesser Means
Herausgegeben vonPeter Christ
Eine umfassende Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes steht bevor: Nach drei Referentenentwürfen hat das Bundeskabinett am 25.08.2010 einen Entwurf beschlossen. Nicht weniger als 14 neue Paragraphen im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes sollen die einzelnen Fragestellungen abdecken: Inhaltlich werden durch die gesetzlichen Neuregelungen bislang entwickelte Grundsätze im Beschäftigtendatenschutz zum Teil erheblich verändert. So war es zum Beispiel bislang zulässig, aufgrund von Regelungen in einer Betriebsvereinbarung verbunden mit einer entsprechenden Einwilligung des Beschäftigten Kontrollen der Internet- und E-Mailnutzung durch Beschäftigte auch dort durchzuführen, wo diesen die private Nutzung dieser Medien ausdrücklich oder stillschweigend erlaubt war. Nach § 32 Abs. 5 des Gesetzesentwurfs („BDSG-E“) soll es nunmehr nicht mehr zulässig sein, von den Regelungen des BDSG zu Ungunsten des Arbeitnehmers abzuweichen. Somit wäre der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit abweichenden Regelungen vom BDSG wohl nicht mehr möglich. Und auch die Möglichkeit, von den Beschäftigten eine wirksame Einwilligung einzuholen wird nach § 32 Abs. 1 BDSG-E wesentlich eingeschränkt. Darüber hinaus wurden zahlreiche Regelungen neu geschaffen, zum Beispiel zum Bewerbungsverfahren, zu der verdeckten Datenerhebung („Screening“), der Videoüberwachung, dem Einsatz von Ortungssystemen zur Überwachung von Beschäftigten, der Verwendung biometrischer Daten, der Nutzung von Telekommunikationsdienstenund insgesamt 18 Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten neu eingeführt.