Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts | Siebzehnter Band: Baden-Württemberg III: Südwestdeutsche Reichsstädte. 1. Teilband: Schwäbisch Hall, Heilbronn, Konstanz, Isny und Gengenbach | ISBN 9783161493119

Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts

Siebzehnter Band: Baden-Württemberg III: Südwestdeutsche Reichsstädte. 1. Teilband: Schwäbisch Hall, Heilbronn, Konstanz, Isny und Gengenbach

von Sabine Arend
Buchcover Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts  | EAN 9783161493119 | ISBN 3-16-149311-7 | ISBN 978-3-16-149311-9

Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts

Siebzehnter Band: Baden-Württemberg III: Südwestdeutsche Reichsstädte. 1. Teilband: Schwäbisch Hall, Heilbronn, Konstanz, Isny und Gengenbach

von Sabine Arend
Mit Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt mussten die Landesherren und Magistrate ihren Gemeinwesen in zahlreichen Belangen des weitgefassten kirchlichen Lebens neue Ordnungen geben, nicht zuletzt weil sie die päpstliche Obödienz und die bischöfliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Durch die enge Verzahnung von Religion und Politik im 16. Jahrhundert hatten die daraufhin entstanden Kirchenordnungen nicht nur Bedeutung für kirchliche Belange, sondern auch weitreichenden Einfluss auf das weltliche Rechtsleben. Integrale Bestandteile von Kirchenordnungen sind gottesdienstliche Regelungen, Liturgien, agendarische Bestimmungen und Gebetsformulare, Anstellungsvoraussetzungen und -modi der Geistlichen, Kirchendisziplin und Bannregelungen. Insbesondere durch die Reichsstädte erhielt die Reformation weitreichende Impulse. Die urbanen Gemeinwesen waren überregionale Handelsplätze, an denen nicht nur Waren, sondern auch Nachrichten und neue Ideen ausgetauscht wurden. Gegenüber der ländlichen Bevölkerung war die Lesefähigkeit in den Städten größer, hier verbreitete sich der Humanismus mit seiner bildungsbeflissenen Frömmigkeit, hier entstanden früh reformatorische Bewegungen. Die in den südwestdeutschen Reichsstädten wirkenden theologisch gebildeten Prädikanten schufen in Zusammenarbeit mit den städtischen Magistraten Neuregelungen des kirchlichen Lebens, die über den Geltungsbereich der jeweiligen Reichsstadt hinaus weiten Einfluss auf das Kirchenordnungswesen anderer Städte und Territorien hatten.