Demokratische Legitimation im offenen Rechtsstaat von Claus Dieter Classen | Zur Beeinflussung des Demokratieprinzips durch Rechtsstaatlichkeit und internationale Offenheit | ISBN 9783161498701

Demokratische Legitimation im offenen Rechtsstaat

Zur Beeinflussung des Demokratieprinzips durch Rechtsstaatlichkeit und internationale Offenheit

von Claus Dieter Classen
Buchcover Demokratische Legitimation im offenen Rechtsstaat | Claus Dieter Classen | EAN 9783161498701 | ISBN 3-16-149870-4 | ISBN 978-3-16-149870-1

Demokratische Legitimation im offenen Rechtsstaat

Zur Beeinflussung des Demokratieprinzips durch Rechtsstaatlichkeit und internationale Offenheit

von Claus Dieter Classen
Claus Dieter Classen sucht die Kriterien für das erforderliche Niveau demokratischer Legitimation näher zu bestimmen. Er folgt der Leitidee, dass diese nur mit Blick auch auf das Rechtsstaatsprinzip, konkret das Gebot der Sicherung möglichst sachgerechter Entscheidungen entwickelt werden können. Im internationalen Kontext kommt die „offene Staatlichkeit“ hinzu. Wie dieses Ziel erreicht werden kann, muss primär der Gesetzgeber entscheiden. Die Konsequenz ist, dass die herkömmliche Vorstellung, die demokratische Legitimation im Bereich der Verwaltung könne vor allem über die hierarchisch organisierte Ministerialverwaltung sichergestellt werden, sich so als korrekturbedürftig erweist - und zwar nicht nur im Bereich der Selbstverwaltung, für den sich das Bundesverfassungsgericht schon bislang großzügig gezeigt hat. Vielmehr kann etwa auch im Übrigen gesellschaftlicher Sachverstand in die staatliche Entscheidungsfindung einbezogen werden - ohne dass man deswegen, wie dies häufig geschieht, das Legitimationssubjekt, das als solches verfasste Staatsvolk, in Frage stellen muss. Mit Blick auf das Recht jenseits des Staates zeigt der Autor insbesondere, welche Bedeutung dem Demokratieprinzip mit Blick auf die Tätigkeit der europäischen und internationalen Organisationen zukommt. Zugleich behandelt er unter dem Blickwinkel demokratischer Legitimation bislang kaum erörterte Phänomene wie die innerstaatliche Anwendung von Völkergewohnheitsrecht nach Art. 25 Grundgesetz sowie von ausländischem Rechts gemäß dem nationalen Kollisionsrecht.