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Research
Kommentar zum Kartellgesetz
in der Fassung der Kartellgesetznovelle 1993 samt Nahversorgungsgesetz und EU-Kartellrecht
von Norbert GugerbauerDer Kommentar zum Kartellgesetz berücksichtigt die Bestimmungen der Kartellgesetznovelle 1993, die - ebenfalls 1993 erfolgte - Novellierung des Nahversorgungsgesetzes, das EG-Kartellrecht (insbesondere die EG-Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen) und die kartellrechtsrelevanten Artikel des EWR-Abkommens. Seit 1. November 1993 müssen alle vertikalen Vertriebsbindungen und ein erheblicher Teil der Unternehmenszusammenschlüsse beim Kartellgericht in Wien angezeigt werden. Der Kommentar erläutert, was bei der Anzeige von Franchise-Verträgen, Alleinvertriebsvereinbarungen, Alleinbezugsvereinbarungen oder Patentlizenzvereinbarungen zu berücksichtigen ist, welche Sachverhalte den Tatbestand eines Unternehmenszusammenschlusses verwirklichen und unter welchen Umständen die Durchführung einer vertikalen Vertriebsbindung oder ein Unternehmenszusammenschluß untersagt werden kann. Dabei wird dem - neu eingeführten - Antragsrecht der betroffenen Unternehmen besonderes Augenmerk geschenkt.