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„Auf dogmatisch höchstem Niveau trägt Leeb (.), damit zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im AVG bei und entwickelt die von Bernatzik und Merkl begründete “Rechtskraftlehre„ unter eingehender Analyse der gesamten einschlägigen Literatur und Rsp fort - eine wahre Mammutaufgabe, die der Autor bravourös bewältigt.“ (ÖJZ - Österr. Juristen-Zeitung 1/2011, Martin Kind)
Bescheidwirkungen und ihre subjektiven Grenzen nach dem AVG
unter besonderer Berücksichtigung von Vorfragenentscheidungen
von David LeebGenau welches Recht für wen zu welcher Zeit? Die Präzisierung und Konkretisierung der individuellen Rechtswirkungen eines Bescheides ist eine Herausforderung für Juristen – in der Wissenschaft wie auch in der Praxis. Das vorliegende Werk stellt sich dieser Herausforderung: Es bestimmt in einem ersten Schritt den Inhalt der einzelnen BescheidwirkungenUnanfechtbarkeit Unwiderrufbarkeit Unwiederholbarkeit Verbindlichkeit Bindungswirkung Vollstreckbarkeitund definiert in einem zweiten Schritt ihre subjektive Reichweite – vom Grundsatz, dass die Bescheidwirkungen auf die Verfahrensparteien beschränkt sind, bis zu allen Fällen der Rechtskrafterstreckung.